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zum Ersten Consul auf Lebenszeit zu ernennen (Senatus -Consulte du 14.
rThermidor an 8), die Wahl der Friedensrichter ebenfalls in die Hand des
Ersten Consuls zu ziehen, wie diejenige der Maires und ihrer Adjoints, die
Assemblées de Canton, die Collèges electoraux d'arrondissement und de
Département unter die Vormundschaft und Leitung seiner Beamten zu setzen,
und durch Aggregation Angestellter zu verfälschen, ungeachtet sie darauf be—
schraänkt waren, die Listen der Fligihles zu bilden und die Mitglieder der bloß
ronsultativen Conseils municipaux und Conseils de Département zu wählen.
S. C. organique du 16. Thermidor an 10. (4. August 1802). Endlich
wurde das Werk gekrönt durch das 8. 20. organique du 28. Floréal an 12.
18. Mai 1804), welches den lebenslänglichen Ersten Consul als Empereur
des Francçais proclamirte, die Dignité Impérisle erblich erklärte und mit einem
pomphaften Hofstaate von Großwürdenträgern umgab. Wie diese Constituuion
 lmpériale für die Preßfreiheit und die Garantieen der individuellen Frei—
heit gesorgt hat durch die Commissions Sépatoriales de la liherté de la
presse und de la liberte individuelle ist im VII. Buche d9 16. und 19. ge⸗
zeigt. Daß die Oeffentlichkeit der Verhandlungen im Corps législatif schon
durch das 8.-0. von 1802 auf die theatralischen Reden der Orateurs du gouvernement
 und der Orateurs du trihunat beschränkt wurde, ist d 23. erwähnt.
Die Conslitution Impériale verordnet ausdrücklich, daß die Discussion in
einem Comité général du Corps législatif, welche aber nur auf ein schrift⸗
liches von 50 anwesenden Mitgliedern unterzeichnetes Begehren stattfindet, ge⸗
heim sein soll: les discussions ne doivent éêtre ni imprimées ni divulguées;
eine délihération (Schlußnahme) darf nicht gefaßt werden. Ein Décret Impérial
 du 29. Floréal an 10. (19. Mai 1804) verfügte die Eröffnung von
Registern zur Abstimmung über die erbliche Kaiserwürde und reglementirte diese
Abstimmung, welche ganz in die Hände der vom Kaiser ernannten Beamten
gelegt wurde; das Ganze war zur Bearbeitung an das Ministerium des In—
nern gewiesen. Auch dieses Mal waren die doubles emplois, Fälschungen,
unrichtige Zusammenstellungen leicht gemacht. Nach dem 8.-C. du 15. Brumaire
 an 13. (6. November 1804) hätten von 3,524, 252 citoyens 3,521,675
für die Annahme gestimmt.

31. Der Imperiasismus Naposeon's II.
Quand il parle, il ment; quand il se tatt, il conspire. Cowleu.

J. Die Usurpation.
Wir überlassen der Chronique scandaleuse zu untersuchen, mit welchem
Rechte der zweite Empéreur sich den Neffen des ersten nennt. Die Vorberei—
tung des 2. December, die Mittel der Ausführung dieses Coup d'état, die
Escher, Handb. d. prakt. Politik, II 2