316 Die formale Politik oder Verfassungslehre.

unwesentlich erwiesen und der imperialistische Gedanke seine Geltung behaup—
tet. S. Casimir Perier, Les Finances et le— Politique Chap. IJ. p. 39 899.
p. 74 844. Die Männer, welche von dem Gouvornement zu der Ehre berufen
und empfohlen werden in diesem C. L. zu sitzen, werden für diese Bemühung
gebührend entschädigt mit 2500 Fr., »Par mois pendant la durée de chaque
session ordinaire ou extraordinaire S. -C. du 25. Décembre 1832. Art. 14.
Von 1814 -1852 waren die Functionen unentgeltlich gewesen. Zur Ehre der
französischen Nation muß indeß bemerkt werden, daß trotz der gonvernementa⸗
len Empfehlungen und des gekünstelten Wahlsystems bei den Erneuerungs—
wahlen successiv immer mehr Mitglieder in das Corps législatif gewählt wur⸗
den, welche mit ebensoviel Gewandtheit als Muth die Rechte des Volkes und
das öffentliche Interesse vertheidigten, soviel es die Fesseln der Verfassung, der
Decrete und 8.-0C0. gestatteten; und wenn auch der materielle Erfolg sich auf
Nichts reducirte, da das Gouvernemenbt sich an keine Protestation kehrte, so ist
die moralische Wirkung groß und rechtfertigt die Hoffnung, daß früher oder
päter die nöthige parlamentarische Freiheit wieder siegen wird.
Die Decrete, welche der Préèsident de la Rép. aus usurpirter Macht⸗
bollkommenheit vom 2. December 1851 bis 14. Januar 1852 in großer Zahl
erlassen hatte, erhalten durch die octroyirte Constitution Art. 58. force de
Loi. Aber auch für die Zukunft ist für die Freiheit zu decretiren reichlich ge—
sorgt (Art. 6. erläutert durch die seitherige Praxis), und selbst die gesetzgebende
Gewalt kann er, so oft er es für gut findet, wieder in seine Hände nehmen.
Art. 33. »En cas de dissolution du C. L. et jusqu'à une nouvelle convodation
 le Séenat sur la proposition du Président de la Rép. pourvoit par
mesure d'urgence à tout ce qui est nécessaire à la marche du gouvernement.«
 Arb. 12. gibt ihm das exorbitante Recht »de déclarer l'élat de sidgo
dans un ou plusieurs Départemens, sauf à en référer au Sénat dans le
plus bros délai.« Es ist nicht gesagt, daß der Senat diese Mittheilung als
Gegenstand einer Discussion oder eines Beschlusses aufzunehmen hat. Uebri—
gens ist dieser Senat — mit aller Achtung gegen viele Persönlichkeiten, welche
der Président de la Réep., oder Empereur in denselben zu berufen seinem In—⸗
teresse angemessen gefunden hat — in der Mehrheit aus Werkzeugen, Gehülfen
oder Complicen des Usurpators zusammengesetzt. Nicht nur ernennt er die Se—
natoren auf Lebenszeit, sondern ernennt auch dessen Präsidenten und Viceprä⸗
sidenten und bestimmt durch Decret das traitement der Prasidenten. Den
Herrn Senatoren ist für ihre Lebenszeit ein jährlicher Gehalt von 30,000 Fr.
verordnet als Aufbesserung der andern lraitements, welche die meisten Sena—
loren für ihre Dienstleistungen oder Verdienste beziehen. 3. B. der Prinz Na⸗
poleon (vulgairement bekannt als Prinz plon-plon) erhielt eine Dotation
von 1,500,000 Fr., als Senator den Jahresgehalt von 30,000 Fr., als