8. Die Monarchie. 321
Regierung ergebene Mehrheit dieses nicht thun, und anderseits würde auch die
Opposition die Verwaltung durch ein solches Mittel nicht paralysiren wollen
und es nicht versuchen dem Staatsoberhaupte, in welchem nach der imperiali⸗
stischen Theorie die Nationalsouveränität verkörpert ist, den Fehdehandschuh
hinzuwerfen. Die Anwälte des Gouvernement in dem Bewußtsein, daß seit
1827 bis 1848 das Ausgabenbudget nach einer großen Zahl von speciellen
Abtheilungen votirt wurde, haben das neue System durch die Verheißung ge⸗
rechtfertigt, daß auf solche Weise die unter der Restauration und dem Julikoͤnig⸗
thum verlangten erédits supplémentaires wegfallen würden. Wenn nämlich
auf gewissen Specialerediten Summen erspart waren, so wurden diese Ueber—
schüsse annullirt (aunulations de crédits), nicht für andere Zwecke verwendet;
wenn dagegen andere Specialcredite sich unzureichend erwiesen, so wurde durch
königliche Ordonnanz ein crédit supplomentaire bewilligt und der Kammer
bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung vorgelegt. Diese crédits
zupplémentaires wurden nun von den Organen des Kaiserreiches als ein
arger Mißbrauch dargestellt und wiederholt verheißen, daß die Verwaltung sich
durch die Repartition und die vireinens helfen werde, ohne crédits supplémenlaires
 zu bewilligen, aber die crédits supplémentaires (womit man die
orédits extraordinaires für außerordentliche, nicht vorausgesehene Bedürfnisse
nicht verwechseln muß) kamen nach wie vor in den Staatsrechnungen zum Vor—⸗
schein. Die Vorwände, womit man diese Nichterfüllung gemachter Verheißun⸗
gen beschönigte, wurden immer nichtssagender, die crédits supplementoaires
Und die crédits extraordinaires immer großartiger, und man trug kein Be⸗
denken viremens sogar von einem Ministerium an ein anderes zu machen.
Diese Ueberschreitungen des Budget wurden dem C. législ. erst zwei Jahre,
nachdem die Ausgaben schon gemacht waren, zur Kenntniß gebracht. Die Juli⸗
regierung hatte Budgets von 1300 Millionen und durchschnittlich 78 Millionen
Supplementarcredite; das imperialistische Gouvernement hat Budgets von
mehr als 2 Milliarden und jährlich im Durchschnitt mehr als 300 Millionen
Supplementarcredite. Wohin man mit diesem System gekommen ist, zeigt
Casimir Perier in dem angeführten Werke mit Genauigkeit und Klarheit. Wir
dürfen in diesem Handbuche das verwickelte System des französischen Staats⸗
schulden- und Finanzwesens nicht entwickeln und müssen daher suchen den Stand
der Dinge in einigen Hauptzügen allgemein verständlich darzustellen.
Die Staatsschuld betrug im Jahr 1814 (beim Sturze Napoleon's) nicht
über 63 Millionen Renten, großentheils herrührend von der frühern Revolu—⸗
tionsperiode. Der Kaiser, welcher den ganzen Continent ausplünderte, mochte
mit dem öffentlichen Credite nichts zu schaffen haben, welches auch bei seiner
Regierungs- und Handlungsweise nicht möglich war*). Im Jahr 1830 war die
*) Bgl. Les finances frangaises sous l'ancienne Monarchie, la Republique, le
Efscher, Handb. d. prakt. VPolitik. II.

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