322 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.
Staatsschuld auf 164 Millionen und beim Ausbruche der Februarrevolution
(1848) auf 176 Millionen Renten gestiegen; sie beläuft sich gegenwärtig auf
327 Millionen. Während der 33 Jahre der constitutionellen Monarchie hatten
zährlich im Durchschnitt eine Rentenvermehrung von 8. Milllonen statt, wäh—
rend die 4 Jahre der Republik (1848 -1852) und die 11 Jahre des zweiten
Kaiserreiches die Staatsschuld um 151Millionen oder durchschnittlich um mehr
als 10 Millionen Renten vermehrten. Die Restauration mußte die schweben⸗
den Schulden liquidiren, welche Napoleon contrahirt hatte, als er nicht mehr
brandschatzen konnte, die Befreiung des Landes von der fremden Occupations⸗
armee erkaufen und eine Milliarde Entschädigungen an die Emigranten zahlen;
die Juliregierung hatte die Staatsschuld nur um 12 Millionen vermehrt. Das
zweite Kaiserreich wendete zwei Mittel an um das Anwachsen der Staatsschuld
scheinbar zu vermindern. Die Fonds und jährlichen Einnahmen der Staatsschuldentilgung
 (caisse d'amortissement) wurden nicht mehr nach ihrer Be⸗
stimmung verwendet um Renten zurückzukaufen, sondern wie andere Fonds und
Einnahmen zu den laufenden Ausgaben verbraucht; es liegt darin offenbar ein
Vertragsbruch gegenüber den primitiven Darleihern oder den jetzigen Inha⸗
bern der Renten, und die Wirkung desselben ist, daß der Cours der Renten
niedriger ist und neue Anleihen unter nachtheiligen Bedingungen gemacht wer—
den. Für das Gouvernement ist es eine vermehrte Leichtigkeit Ausgaben zu
machen ohne an die Zukunft zu denken. In England ist das Amortissement
weniger nothwendig, weil das Ministerium einer wirksamen Controle des Par⸗
lamentes unterworfen und der Credit eben deswegen günstig ist. Das zweite
Mittel, von welchem der Finanzkünstler Fould große Vortheile verhieß, war
die sogenannte Renten-Conversion; es steckt aber unter diesem Namen nichts
anderes als ein neues Anleihen, welches dem Staate theuer zu stehen kam.
Man wollte nämlich die Besitzer von 1940 Renten theils durch moralischen
Zwang gegenüber von Localverwaltungen (Gemeinden, Stiftungen) oder Pri—
vaten, theils durch Lockspeise von Gewinn bestimmen, ihre zur Zeit nicht rück⸗
zahlbaren Renten freiwillig gegen 30 auszutauschen, indem man ihnen soviel
an 390 Renten versprach, daß sie ein gleich großes Interesse wie vorher bezie—
hen könnten. Dieses konnte natürlich nur durch Vermehrung des Nominalca⸗
pitels geschehen und durch eine Vermehrung der Staatsschuld im Fall einer
Rückzahlung. Da die 356 Renten im Verhältniß zu den 4249 einen höhern
Cours hatten, so wäre die Operation für die Rentenbesitzer sehr lucrativ gewe⸗
sen, und deswegen wurde von ihnen eine gewisse Soulte Aufbesserung) oder
Rabatt gefordert, welches der verheißene Gewinn für die Staatsfinanzen wäre,
wobei der bleibende Nachtheil eines vergrößerten Schuldcapitals unberücksich⸗
Copsulat ei vmpire par le Baron de Nervo Receveur général. 1863. 2. Bd. letztes
Capitel und die Beilagen.