8. Die Monarchie.

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tigt blieb. Es wurden 135 Millionen Renten convertirt, wovon die Soulte 158
Millionen betrug; circa 40 Millionen blieben unconvertirt.
Außer der consolidirten Staatsschuld ist die sogenannte dette flot—
lante seit einer Reihe von Jahren auf schreckliche Weise angeschwollen; es ist
für Alle, welche nicht alle Archive und Rechnungen der Finanzverwaltung be—
nutzen können, d. h. Allen, welche nicht zu den Vertrauten des Gouvernement
gehören, unmöglich den Belauf dieser dette flottante in einem gegebenen Mo—
mente mit Bestimmtheit zu ermitteln. Dieselbe besteht außer den Depositen,
Cautionen und den Fonds verschiedener Specialverwaltungen, welche alle zu
Bestreitung laufender Ausgaben verwendet werden, in Comptes-courants bei
Eisenbahngesellschaften, Creditvereinen und andern merkantilischen Etablisse—
ments, welche man auf diese Weise zu Vorschüssen nöthiget und den Vorschüs—
sen der Steuereinnehmer (receveurs-généraux und andern) und endlich in
hons du trésor, welche man emittirt. Im October 1862 berechnete der Fi—
nanzminister die dette flotlante auf 865 Millionen; in einem Berichte, wel⸗
cher die Situation vom 1. Januar 1863 betrifft, drückt er sich ganz unbestimmt
aus, und dasjenige was kund geworden ist über die Summen, welche die mexi⸗
kanische Expedition (und zweifelsohne die Unterstützung der polnischen Insur—
rection) verschlungen hat, lassen mit Bestimmtheit voraussehen, daß die dette
Hlottante jetzt die angegebene Summe weit übersteigt. Diese Anschwellung
der consolidirten und der schwebenden Staatsschuld ist um so bedenklicher, als
die Abgaben in einem Maaße erhöht wurden, welche eine weitere Steigerung
kaum mehr gestattet und die Contrahirung neuer Anleihen nur unter immer
lästigen Bedingungen möglich erscheinen läßt. Die Ursachen dieser steten Ver—
mehrung der Staatsschuld sind im J. Bde. dieses Handbuches S. 257 ange⸗
geben, wo auch gezeigt ist (S. 255), wie die Ausgaben der Staatsrechnung
Budget désinitif) stets die Anschläge des (eigentlichen) Budget GBudget provisoire!)
 übersteigen, namentlich zeigte das Budget définitif für 1855 (Loi du
6. Mai 1858) eine Ausgabe von 2,375,342,590 Fr. gegenüber dem Voran—
schlag von 1,3562,030,308 Fr. Der Voranschlag für 1860 beträgt 1825 Mil⸗
lionen, die Rechnung ergab 2084 Millionen, im Jahr 1859 war eine Diffe⸗
renz von 442 Millionen. (Casimir Perier S. 181.) 1847 belief sich die Liste civile
 auf 12,000,000 Fr., die Dotation der Prinzen und Prinzessinnen 1,300,000
Fr., im Jahr 1863, 25 Millionen für die Civilliste sohne den Ertrag der kai—
serlichen Domänen) und 1,500,000 für die Prinzen und Prinzessinnen, die
Ausgaben für beide Kammern und das Conseil d'Etat betrugen in der consti—
tutionellen Monarchie 2,343, 800 Fr., jetzt 11,696,700 u. s. w. (Casimir
Perier S. 180.)
Wir glauben das Gesagte werde genügen, um zu zeigen, welche Früchte
der 2. December dem französischen Volke in Hinsicht der Steuer- und Schul—

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