8. Die Monarchie. 325
Ders., La Grandeur possible de la France. 1851.
Beide Werke stehen in engem Zusammenhang. Raudot führt den Beweis, daß die
absolute Centralisation der oͤffentlichen Verwaltung und eine Bureaukratie, welche sich
in Alles mischt, alle gemeinnützigen Anstalten ausschließlich vom Staate und seinen
Beamten und Angestellten beforgen lassen will, oder der staatlichen Bevormundung un—
terwirft, der Selbstthätigkeit der Bürger und der freien Association keinen Spielraum
läßt, das Uebel ist, au welchem Frankreich schon lange krankt, und welches dem Ge⸗
meinwohl, der staatlichen Ordnung selbst, der gesetzmäßigen Freiheit, der Volkswirth—
schaft, dem geistigen Fortschritt theils negativ, theils positiv im höchsten Grade nach—
theilig ist, den Socialismus und Communismus und die beständige Erneuerung der
Revolutionen und der Anarchie befördert. Diese beiden Werke sind kein beabsichtigter
Angriff auf den Imperialismus, wie das Datum ihrer Ers cheinung beweist; der Tadel
trifft alle frühern Regierungen Frankreichs, welche successtv jenes System ausbildeten
und steigerten, richtet sich aber von selbst gegen das zweite Kaiserreich, welches die ge⸗—
tadelte Regierungsweise nicht nur beibehielt, sondern auf die Spitze getrieben hat.
Dupont White, l'Individu et l'Etat. 1856.
Ders., De la Centralisation, une suite à l'Individu et lEtat. 1859.
Der Verfasser vertheidigt die staatliche Fürsorge für das Gemeinwohl und die Cen—
tralisation z; er will beweisen, daß aller Fortschritt vom Staate herkommt, zuweilen
von den höhern Classen der Gesellschaft, aber nie von unten (den Massen, oder dem
Volke). Auch den Fortschritt von 1789 habe man nicht den Massen zu verdanken. In⸗
dividualismus ist Egoismus, welcher nie freiwillig sein Interesse dem Gesammtinteresse
aufopfert. Wenn die Gerechtigkeit in der Gesellschaft walten soll, so wird dieses eher
von den Regierungen bewirkt. Die Menschheit ist im Staate besser als in den Indivi—
duen; sie reinigt sich, indem sie fich in diesem Collectiv-Wesen erhebt; dieses ist von
feinem hohen Standpunkte gerne billig. Diese Billigkeit erhebt für gemeinnützige
Zwecke und höhere Interessen durch Steuern die nöthigen Mittel, währeud solche In⸗
stitutionen von den Individuen nicht hinreichende Unterstützung erhalten würden. Der
Staat ist das natürliche Organ des öffentlichen Wohles und des Fortschrittes, am sicht—
barsten in freien und gesunden Gesellschaften, die ihre Regierung aus den Besten ihrer
Mitglieder bilden; aber keiner Regierung ist diese Function ganz fremd. Der Staat
erblickt klarer als die Individuen das Interesse der Gesammtheit; er ist der nothwen⸗
dige einzig wirksame Bewahrer der Menschenrechte; das erste dieser Rechte fordert,
daß Jeder leben und handeln kanu nach seinem Willen und seinen Kräften, einzig be—
schränkt durch die Facultäten seiner Nebenmenschen. Consequent muß die staatliche
Fürsorge fich auch in der Aufsicht auf die Localverwaltungen und Behörden wirksam
zeigen. Was im Alterthum die Eintheilung der Kasten bezweckte, das leistet im Staate
die Organisation der öffentlichen Dienste. Durch die Staatsgewalt werden die hetero⸗
genen Nationalitäten als Einheit zusammengehalten, die Häuptstädte sind der Stütz⸗
punkt der staatlichen Einheit, das Herz von welchem alle Adern des Gesammtkörpers
pulsiren*), der Brenupunkt der Aufklarung und des Fortschrittes. Unnöthige und lä⸗
stige Formalitäten sind nicht die Bedingung der Centralisation.
Charles Dunoyer, La liherté du travail.
Der Verfasser, welcher bis zum 2. December als geachteter Staatsmann gewirkt
hatte, spricht sich in diesem als classisch anerkannten Werke für die freie Wirksamkeit
der Privatindustrie aus, jedoch mit der Mäßigung, welche sich von seiner frühern prak⸗
tischen Thätigkeit erwarten läßt.

8 Sde der Magen, welcher die besten Säfte der Volkswirthschaft verzehrt.