8. Die Monarchie.

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begegnen, großentheils aber im Interesse der hohen Polizei, oder zu Begünsti—
gung von Privatinteressen, oder als Mittel politischen Einflusses. Aber gerade
auch in Frankreich kämpft die publicistische Literatur entschieden dagegen, soweit
die gefesselte Preßfreiheit es zuläßt.
Die bittersten Klagen, sagt Mohl, hört man von Technikern (Baumei—⸗
stern, Ingenieuren u. s. w.) über Mangel an Einsicht und unnütze Schreibe⸗
reien, daß man sie noöthige fortwährend am Schreibtische zu sitzen, statt zu
wirken, ihre besten Plane verderbe u. s. w. Dieses mag in deutschen Staaten
vorkommen nach der speciellen Organisation der öffentlichen Arbeiten. In
Frankreich, wo dieser Dienst auf Rechnung des Staates durch die in seinen
öffentlichen Anstalten erzogenen und — 0
führt wird, scheint dieses nicht der Fall zu sein. Die Klage geht vielmehr da⸗
hin, daß die Arbeiten unter Direction der Centralbehörde und der Specialin—
spectoren durch die Staats-Ingenieure mit übertriebenen Kosten langsamer und
weniger zweckmäßig bewerkstelligt werden, als wenn man dieselben der Privat—
industrie und Concurrenz überließe, welche sich freier Techniker nach beliebiger
Auswahl bedienen könnte.
Eine Hauptklage über Bureaukratie bezieht sich auf die Centralisation des
kleinlichsten Details der öffentlichen Verwaltung und Bevormundung der en—
gern Kreise, der Gemeinden, Bezirke Provinzen, Departements) und der Cor⸗
porationen. Wir haben schon im Eingange die Nachtheile dieser Regierungs—
weise angedeutet. Vgl. Raudot, Décad. et Grandeur poss.) Sie erheischt
großen Kostenaufwand, womit mehr geistloses Formenwesen ohne Gehalt als
materielle Leistungen erzielt werden, und dient einzig als Stütze und Werkzeug
einer absolutistischen Regierung. Sie ist weniger geeignet heterogene Landes⸗
theile und verschiedenartige Provincialinteressen zu einem Ganzen zu verbinden,
im Gegentheil würde ein gewisses Maaß der Autonomie, je nach den concreten
Verhältnissen, diese Glieder und Bestandtheile eines organischen Leibes eher
für das Gesammtinteresse gewinnen. Dieses Maaß könnte successiv erhöht
werden, schließt aber die gemeinsame Gesetzgebung, die Repression von Gesetz⸗
widrigkeiten und Unterschleifen und den Entscheid von Streitigkeiten nicht aus.
Hören wir die Stimmen mehrerer gut unterrichteter französischer Publi—
cisten über die Ausdehnung und die Uebelstände der Bureaukratie in diesem
Lande.
Raudot, Pécad. Chap. II. tit. l.
»Les conseils municipaux ne peuvent prendre la moindre délibération,
 les administrateurs des communes ne peuvent exécuter le moindre
travail sans Pautorisation préalable du ministre et des préfets. Ils n'ont
pas méêmoe le droit de choisir les principaux agents et les fonctionnaires
payés par la commune; et pour une partie notable des hiens des com-