8. Die Monarchie.

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35. Die Mittel, den Rachtheilen der Pureaukratie zu begegnen.
Wenn diese Rachtheile und der Druck der Bureaukratie durch ihre Verbin⸗
dung mit der absoluten Centralisation der Verwaltung in größern Staaten ge⸗
steigert werden, so folgt mit logischer Nothwendigkeit, daß das wirksamste
Gegenmittel in einer mit Einsicht geleiteten Decentralisation zu suchen ist;
diese hat Raudot für Frankreich in den beiden schon mehrmals citirten Wer⸗
ken La décadence und La grandeur possible de la France vorgeschlagen. Seine
Vorschläge sind auf den Boden der Wirklichkeit gegründet und verdienen daher
auch anderwärts mutatis mutandis Beachtung unter Berücksichtigung der con—
creten Verhältnisse. Wenn die Decentralisation nothwendig ist, wo Centralität
besteht; so wird man um so mehr sich hüten müssen, wo in einem Bundesstaate
die einzelnen Bundesglieder Selbstständigkeit der innern Verwaltung befitzen,
daß man nicht, verblendet durch die Vortheile, welche die Einheit allerdings in
wichtigen Beziehungen darbietet, derselben die angemessene Autonomie der ein—
zelnen Bundesstaaten aufopfere. Die Schweiz ist ein Bundesstaat von mäßi—
gem Umfange; aber es kann nicht verkannt werden, daß die Neigung zur Bu—
reaukratie Fortschritte machen könnte, wenn der Schwerpunkt der innern Staats—
verwaltung in die Centralbehörde gelegt würde. Wir überlassen den Freunden
wahrer Freiheit in den deutschen Staaten hievon die geeignete Nutzanwendung
zu machen.
Was aber die Bureaukratie an sich — ohne Beziehung auf Centralisation
in größern Staaten — betrifft, so müssen wir im Wesentlichen den Ansichten
und Vorschlägen Mohl's beipflichten. Die Classe der Beamten hat nicht nur
in frühern Zeiten, ehe das politische Leben in den Völkern lebendig und staats—
wissenschaftliche Kenntnisse unter den gebildeten Classen allgemeiner verbreitet
waren, wesentliche Verdienste um die staatliche Ordnung, die Volkswirthschaft
und die Bildung erworben, sondern ist noch jetzt ein nothwendiger Stand, da
die zur gehörigen Besorgung der öffentlichen Verwaltung erforderlichen Kennt—
nisse nicht aus dem Stegreife oder durch Inspiration sondern durch specielle
Studien oder praktische Bildung erworben werden und der Empirismus oder
ein oberflächliches Wissen dazu nicht hinreichen. Es ist daher zu wünschen, daß
gegründeten Beschwerden über persönliche Ungebührlichkeiten, über Eingriffe in
die Sphäre der individuellen Freiheit, über Rechtsverletzung oder über verkehr⸗
ten Geschäftsgang abgeholfen werde, damit nicht die steigende Unzufriedenheit
über Mißbräuche dem Wesen einer nützlichen Beamtenthätigkeit gefährlich werde.
Dazu dient fürs Erste gehörige Disciplin von oben herab. Beschränkung der
Vielregiererei, Beförderung des Gemeindelebens und des Associationsgeistes,
Abschaffung unnützer Schreibereien und papierner Controlen, welche weder
Einsicht in die wahren Zustände noch effective Abhülfe von Uebelständen be⸗
Escher, Handb. d. prakt. Politik. II.

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