340 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
den Staat nichts angehen, noch zur Befriedigung müssiger Curiosität oder zur
Sammlung von solchen Daten benutzt werden, welche als „Staatsmerkwür—⸗
digkeiten“ auch im weitern Sinn nicht betrachtet werden können, sondern bloß
etwa für einzelne wissenschaftliche Fächer oder Berufsclassen Interesse haben kön—
nen, für solche Zwecke mag die Privatthätigkeit statistischer oder gemeinnütziger
Vereine oder wissenschaftlicher Anstalten sich bemühen, aber ohne den Staat in
Anspruch zu nehmen oder durch die öffentliche Autorität den Bürgern zudring⸗
lich und lästig zu werden. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkung verursacht
dem Staate vermehrte Kosten, erschwert die Erhebung der eigentlichen statisti—
schen Data, schadet ihrer Klarheit durch Beimischung fremdartigen Beiwerkes
und hindert auch wohl Beamte an der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben.
Das Nähere hierüber hat die Theorie der Statistik anzugeben: hier ist es nur
pro memoria angedeutet.
Anmerkung. Wir sind in dieser Erörterung über Bureaukratie auf die
Besoldungsfrage hingeführt worden: wir beschränken uns auf einige kurze An—
deutungen. Wir lassen die subtile und verwickelte Frage über veränderten
sinkenden) Tauschwerth der Edelmetalle der Münze und des Preis—
maaßes ganz bei Seite, da unter den ausgezeichnetesten Nationalökonomen die
Ansichten über diese Fragen sich widerstreiten. Wir gehen einfach von den
Sätzen aus: ein Arbeiter ist seines Lohnes werth und ein treuer und tüchtiger
Arbeiter kann nicht zu theuer bezahlt werden. Der Staat, welcher seine Arbei—⸗
ter schlecht bezahlt, macht eine falsche Rechnung. Er nöthigt die besten Subjecte
sich anderen Erwerbszweigen zu widmen, welche besser lohnen, und muß sich
mit untüchtigen, oft mit untreuen Dienern behelfen. Es ist unbestreitbare That—
sache, daß der materielle Wohlstand gestiegen, das Leben theurer geworden ist,
freilich großentheils durch erhöhten Luxus und vorher nicht gekannte Be—
dürfnisse der Eitelkeit und des Wohllebens, und daß bei der großen Mehr—⸗
zahl der Menschen unserer Zeit das persönliche Ansehen wesentlich nach dem
äußern Wohlstand und der sogenannten Repräsentation bestimmt wird. Wenn
nun dem Staate daran liegen muß, daß seine Beamten in socialer Beziehung
nicht hinter andern Classen und der banausischen Welt zurückstehen, so folgt
die Nothwendigkeit, daß Besoldungen, welche in früherer Zeit angemessen sein
mochten, als auch die andern Classen einfacher und bescheidener lebten, mit
Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse in solchem Maaße erhöht werden, daß
die verschiednen Classen und Rangstufen der Beamten mit ihren Familien auf
anständigem Fuße leben können. Wie dieses durch verminderte Zahl der Be—
amten und Trennung von bloßen Arbeitern ohne bedeutende Belästigung der
Staatskasse geschehen könne, ist oben angedeutet.