342 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.

die Verwaltung auf ihr persönliches Privatrecht gründeten und die Staatsan—
gelegenheiten als die ihrigen behandelten.

2. Verweisung auf die vorhergehenden Rücher dieses Werkes.

Wir befinden uns im Stande die Lehre von den Republiken in diesem
IX. Buche mit relativer Kürze zu behandeln und sind genöthigt dieses zu thun,
wenn wir nicht in eine Menge Wiederholungen verfallen wollen, da nicht nur
Manches, sondern sehr Vieles, was die Republiken angeht, theils in den allge—
meinen theils in besondern frühern Abschnitten des Zusammenhangs wegen be—
reits erörtert ist. Im J. B. 915. haben wir (nach Frantz) das höhere Selbst⸗
gefühl des regierenden Adels in der Aristokratie und der freien Bürger in den
Demokratieen hervorgehoben, freilich gepaart mit Selbstüberhebung und schnel—⸗
lem Verfall. Im II. Bd. VII. Bch. Einleit. 8 7. findet sich die Eintheilung
der Verfassungen, insbesondere der verschiedenen Arten, Abstufungen, Mischun—
gen von Aristokratie und Demokratie und die Vorzüge und Mängel dieser ver—⸗
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sungslehre S. 118 ff. ist bemerkt, wie der Absolutismus, er werde geübt von
einem Einzelherrscher oder von dem Volke (der Mehrheit) vom Uebel ist, da der
von Rotteck als Souverän erklärte ideale Gesammtwille von dem sub—
stituirten „natürlichen Organ“ desselben, dem Willen der Mehrheit (d. h.
von den Forderungen und Leidenschaften kurzsichtiger, aufgeregter, eigennütziger
Menschen) oft sehr übel vertreten wird, abgesehen davon, daß nirgends so sehr
als in der absoluten Demokratie die Vergewaltigung der Sphäre individueller
Rechte nahe liegt, unter dem seichten Vorwande, daß der Wille der Gesammt⸗
heit (der Mehrheit) infallibel sei, daß das Volk unmöglich sich selbst unrecht
thun könne. Dieses ist das Theina, welches der Spanier Bernal in einem
weitschweifigen Machwerke von zwei Bänden, das wir weiterhin näher bespre—
chen werden, breitgeschlagen hat (Théorie de l'Autorité appliquée aux pations
 modernes par C. Boernal, traduit par E. Vachin. Paris 1861.) Ein
Rechtsstaat in der Bedeutung, wie Mohl diese Bezeichnung nimmt, ist da⸗
her die aAbsolute Demokratie ebenso wenig, ja noch weniger als die abso—
lute Monarchie. In 8 22. S. 121 ff. ist nach Rousseau der Einfluß des Ge—⸗
bietsumfanges, der Bevölkerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht auf
die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der verschiedenen Staatsformen angegeben.
Im VIlI. B. 8 1. ist nachgewiesen, wie nach der Lehre der liberalsten Publi⸗—
cisten in anerkannt classtschen Werken die verschiedenen Staatsformen in man—
cherlei Abstufungen und Modificationem in einander übergeben, so daß dieselben
zwar nach abstracten Begriffen charakterisirt und in Gegensätzen aufgestellt wer—
den können, in der conereten Wirklichkeit aber schwer ist auch nur die Grenz—⸗