348 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
und das Wesen der Republik. Wo daher ein Volk im Kampfe mit der
staatlichen oder gesellschaftlichen Unfreiheit steht, wendet es seine Blicke der Re—
publik zu, denn nur für Ideale findet Begeistrung statt, welche der Hinge⸗
bung und des Muthes fähig ist. Der allgemeine Wille kann als höchster
Wille den Grund seines Wollens nur in sich selber suchen, ist daher keinem
als sich selbst verantwortlich, und heißt daher souverän, selb stherrlich.
Indem man den allgemeinen Willen als identisch mit der Gesammtheit aller
Einzelwillen auffaßt, ist jeder Einzelne durch den Staat sein eigener Selbst—
herrscher, das Volk souverän, und derjenige, welcher den zum Staatswillen er—
hobenen Volkswillen zu vollziehen hat, Beamter, Mandatar des Vol—
kes. Diesem Begriffe kann die Wirklichkeit nur dadurch gesichert werden,
daß das Volk seine Beamten selbst wählt und die Wahl nur auf
kurze Zeit vornimmt. Die Verwandlung des Volkswillens, in den äußerlich
erkennbaren Staatswillen, fordert einen Organismus, den wir als die
Volksvertretung kennen. Die Volksvertretung der Volkssouveraͤnität ist
von der monarchischen wesentlich verschieden. Diese ist ein Organ, um die
richtige Ausübu n g der Staatsthätigkeit zu sichern, jene ist die perfön—
liche Staatsherrlichkeit selber, und durch die Theilnahme an ihrer Bil⸗
dung hat jeder Einzelne seinen Antheil an der Staatsherrlichkeit. Da der Be—
griffder Persönlichkeit jedem Einzelnen gleich zukommt, so folgt, daß der
Antheil jedes Einzelnen an der Volkssouveränität gleich sein muß. Dies ist
die Demokratie, die reine Republik. Wer sich nun auf dem reinen
Gebiete des Begriffes des Menschen als solchen hält, wird die
Staatsform der Demokratie als die vernunftnothwendige betrachten und
sich gegen jede Modification derselben, gegen jede andere Verfassung intolerant
und feindselig erweisen.
Wir können nicht umhin diese Deduction Stein's mit ein paar Bemerkun⸗
gen zu unterbrechen. Allervorderst übersetzen wir dieselbe in unserer weniger
sperulativen Manier auf f. W. Die Demokratie ist das Ideal einer Verfassung
für abstracte Menschen, welche nirgends existiren, da die wirklichen
Menschen immer durch vielfache Verschiedenheiten, des Geschlechtes, Alters,
der Nationalität, Religion, der Erziehung, der industriellen Verhältnisse und
Interessen bestimmt, und daher ungleich sind, und wegen solcher Ungleichheit
aicht Anspruch auf gleichen Antheil an der Souveraͤnität haben. Dieses Ideal
wollen diejenigen verwirklichen, welche nicht über den Begriff des abstracten
Menschen hinaus kommen, welche die große, nicht aufzuhebende Ungleichheit
der wirklichen Menschen nicht einsehen oder aus geistiger Blindheit ignoriren:
und eben deswegen sind die Verehrer der s. g. reinen Republik leidenschaftliche
Menschen, weil sie die verständige Würdigung der reellen Verhältnisse von sich