9. Die Republiken. 349
stoßen oder derselben nicht fähig sind. Jenes Ideal ist praktisch zu gar
nichts nütze.
Demnach glauben wir, daß die eben erwähnte Classe von Demokraten die
repräsentative Verfassung nicht als die reine Demokratie anerkennen
werden, da die bloße Theilnahme an den Wahlen die prätendirte Selbstherr⸗
lichkeit der Einzelnen zu sehr abschwächt oder in eine Illusion verwandelt. Auch
ist nicht richtig, daß der Organismus der Stellvertretung der einzige modus
sei, welcher in Frage kommen kann, um die reine Demobkratie zu gestalten. Eine
Mehrzahl kleiner Freistaaten, welche ihre innern Angelegenheiten durch die Ver⸗
sammlung des ganzen Volkes Landsgemeinde, Conseil général) entscheiden,
können sich in einen Bund vereinigen, um sich virihus unitis gegen Gefahren
von Außen zu vertheidigen. Es sind aber auch noch andere Mittel in Vorschlag
gebracht worden, wie selbst in Staaten von bedeutendem Umfange die Ge—
fammtheit aller Bürger directen Antheil an der Souveränität ausüben könnte.
Wir werden dies in dem f. Znäher besprechen. Stein hat eben auch auf sei⸗
nem speculativen Standpunkte sich von dem in der Erfahrung Gegebenen nicht
ganz emancipirt und einen speciellen modus für den allein gedenkbaren ge⸗
nommen.
Er schreitet dann fort, um das Illusorische der Idee der reinen Republik
darzuthun, in dem er die Einwirkung der Gesellsch aft auf den Staat ent⸗
wickelt. Wir billigen vollkommen, daß er in diesem der Wirklichkeit zugewandten
Abschnitte die (industrielle) Gesellschaft d. h. den Organismus des Verkehrs
freier Persönlichkeiten durch erbliches Eigenthum, Capital, Arbeit, und die In⸗
teressen der verschiedenen Stände als den natürlichen Zustand der civilisirten
Völker der Gegenwart voraussetzt. Er demonstrirt nun, wie die Thätigkeit
des Volkswillens, welchen die reine Demokratie (d. h. der ideale Staat ab⸗
stracter Menschen) als Staatswillen sanctionirt nur durch Motive Ppsycholo⸗
gische Triebfedern) zu bestimmten Willensacten erregt werden kann. Die
Motive aber, welche den Willen der Einzelnen erregen und bestimmen,
entspringen (lehrt Stein) aus dem Interesse derselben: — Wir können die—
ses nur zugeben, wenn der Begriff des Interesses in der weitesten Bedeu—
tung genommen wird. Vol. B. VII. d6. — Die Identität des In—
teresfes aller Einzelnen ist daher nothwendige Bedingung der innern Ein⸗
heit des Gesammtwillens. Haben nun Einzelne oder ganze Classen verschiedene
oder entgegengesetzte Interessen, welche sich durch die Staatsthätigkeit erreichen
lassen, so wird nothwendig die innere Einheit des Staatswillens gebrochen.
Nun zeigt die Lehre von der Gesellschaft, daß der Besitz (sachlicher Gü—
ter) die materielle Basis (nothwendige Bedingung) der persönlichen Entwicke—
lung (Existenz, Wohlbefinden, Bildung) ist. Die Erhaltung und höchste Steige⸗
rung des Befitzes ist daher ein berechtigtes Interesse, das persönliche Interesse