9. Die Republiken.
jene Revolution die Staatsgewalt erlangt habe und können nicht einmal Ein—
zelne — z. B. Lamartine — als die Personification derselben betrachten. Unter
der Volkssouveränität verstanden diejenigen, welche sie anriefen, die Souverä—
nität des Willens der Mehrheit: keiner glaubte an eine Souveränität des har—
monischen Gesammtwillens aller Einzelwillen.
Wenn das Königthum vertrieben ist, sagt Stein weiter, so nimmt sofort
die herrschende Classe der Gesellschaft die Staatsgewalt in ihre Hände. Auch
das allgemeine Stimmrecht kann diese Nothwendigkeit nicht aufheben,
sondern höchstens die herrschende Classe bis zu ihrem äußersten Umfange aus—
dehnen, denn immer werden die Irgendetwas Besitzenden die Mehrzahl bilden.
Der wahre Inhalt der Volkssouveränität erscheint daher sofort abs die Souve—
ränität der Besitzenden über die Nichtbesitzenden, ohne daß diese, welche nun im
Koönigthum keinen Beschützer mehr haben, ihnen Widerstand leisten könnten.
Wir können diese Auffassung Stein's nicht als richtig anerkennen, außer
soweit er dann noch den blutigen Kampf zwischen beiden entgegengesetzten In—
teressen schildert. Aber wäre es allein auf die Stimmenmehrheit nach diesen In⸗
— DD u. s. w.)
wahrscheinlich eine Allianz geschlossen mit den Arbeitern und Proletariern gegen
die großen Besitzer und das Capital. Der Sieg wurde entschieden durch die
Ueberlegenheit der organisirten Staatsgewalt über die Anarchie, der militäri⸗
schen Disciplin und ihres Materials über schlecht bewaffnete Haufen, durch
den Einfluß des Clerus und die Erinnerung an das erste Kaiserthum. Wahr
ist aber allerding,, was Stein weiter lehrt, daß der äußere Sieg der
Staatsgewalt oder der Besitzenden die Fortdauer des innern Kampfes nicht
aufhebt.

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Stein verkündigt (zum Schlusse dieser nicht eben tröstlichen Entwickelung)
die frohe Botschaft der Gesellschaft und der Republik des gegen—
sfeitigen Interesses S. 206 ff. Die innere Lösung des Gegensatzes, wel⸗
cher die Besitzenden und Nichtbesitzenden in zwei feindliche Lager spaltet, die
Möglichkeit eines gesellschaftlichen Friedens und des Bestehens
der Republik (doch jedenfalls nicht der idealischen Republik des harmoni—
schen Gesammtwillens) kann nur in einem Interesse gefunden werden, wel⸗
ches den Eigenthümer bestimmen kann von dem Erwerbe aus seinem Eigenthum,
durch Ausbeutung der Arbeit und Concurrenz, etwas herzugeben für die
capitallose Arbeit.
Was darüber hinausgeht ist ein Traumgebilde. In Folge der Concur—⸗
renz macht das arbeitende Capital einen so großen Erwerb, daß dieser
den Erwerb der Arbeit, wodurch diese zu Eigenthum kommen soll, absor—
birt. Die Concurrenz ist aber ein unentbehrliches Element, weil sie allein die
Arbeit zur Höhe der Entwickelung treibt. Jede Maßregel, welche den Erwerb