352 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
durch das Capital stört, würde das Capital aus der industriellen
Welt vertreiben. Soll wohl heißen aus dem Staate, welcher solche Ge—
setze aufstellen würde. Hier kommt es aber nach der Erfahrung auf ein gewisses
Maaß an: die Staatsbankerotte haben den Credit nicht bleibend vernichtet;
eine gesetzlich geordnete mäß ige Beschränkung des Erwerbs durch das Capital
kann durch andere Vortheile aufgewogen werden, welche dieses Land in Ver⸗
gleich mit andern darbietet z. B. mäßige Steuern, gute Rechtspflege. Immer—⸗
hin aber mögen aufrichtige Freunde der arbeitenden Classen wohl bedenken, daß
es für diese unheilvoll ist, die großen Capitale, welche meist die beweglichsten
iind, aus dem Lande zu vertreiben.
Der Erwerb des Capitals, bemerkt Stein ferner, kann nur durch Arbeit
erzeugt werden: er ist daher um so größer, je besser und allgemeiner die Arbeit
ist. Die Bedingungen, unter welchen die Arbeit freier Menschen die höchste
Stufe erreicht, sind: 1) die möglichste geistige Bildung (Intelligenz) des Arbei—
ters, die Ehre (gesellige Gleichheit) der Arbeit; 2) die Möglichkeit eines, wenn
auch nur kleinen Capitalerwerbes. Dies ist das Princip der socialen
Reform, Gegenseitigkeit und Solidarität der Interessen. Die
Quelle des Uebels liegt nicht in dem allgemeinen Interesse des Capitals, son⸗
dern in dem Sonderinteresse jedes einzelnen Capitals. Dieses muß be—
wältigt werden durch das höhere und allgemeine Interesse des
Capitals die Gefahr abzuwenden, welche dem Capital über—
haupt und jedem einzelnen Capital und dem Erwerbe durch das
Capital von dem Hassegegen das Capital droht, und die Arbeiter
durch die Möglichkeit des Erwerbes zu versöhnen. Stein glaubt,
daß die Einficht der besitzenden Classe durch die Erfahrung zur Reife komme
und hält die Ausgleichung der beiderseitigen Interessen und Forderungen
für desto leichter, weil einerseits die Intelligenz und Energie des Arbeiters dem
Interesse des Capitals förderlich ist und anderseits die arbeitende Classe mehr
auf die Verwaltung als auf die Verfassung des Staates Gewicht legt.
Der Gegensaz der Interessen verwandelt sich auf diese Weise in die Gegen—
seitigkeit. Das Mittel wird gefunden nicht in der Aufhebung des Capitals
oder dessen Unterwerfung unter die Arbeit, nicht in der Vernichtung der Con⸗
currenz oder der Industrie, überhaupt nicht in der Aufhebung des Unterschiedes
der beiden Classen, welcher die nothwendige Bedingung der Einheit ihrer orga⸗
nischen Thätigkeit, der Erhebung über dem Naturstand ist. So verbindet sich
die Harmonie des Güterlebens mit der Freiheit. Die Staatsgewalt muß
in die Hände der besitzenden Classe gelegt, die Verwaltung aber im In—
teresse beider sein, eine Verwaltung der focialen Reform, d. h. welche
den Erwerb des Capitals für jeden einzelnen Arbeiter fördert. Es sind bei
dieser Verwaltung Königthum, Dictatur (Imperialismus, despotisme