358 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
manche Vortheile genießen, welche die Republik vermißt, daß andere Vorzüge,
welche man oft als specifische Wirkungen der Republik betrachtet, die Wirkun—
gen von Verhältnissen sind, welche mit der Staatsform in keinem Causalzu—
sammenhang stehen oder in der constitutionellen Monarchie ebenfalls bestehen
oder erlangt werden können.
Wir verweisen allervorderst auf frühere Abschnitte dieses Handbuches J. B.
22. 88 29. 30. VII. B. 822. VIII. B. 810. Wenn wir die Tuͤchtigkeit
der französtschen Nation zu Behauptung constitutioneller Freiheit als zweifelhaft
betrachten, so folgt daraus von selbst, daß die einheitliche Republik in Frank—
reich noch weniger von Bestand sein kann. Wer nicht stockblind ist gegen die
Thatsachen der Erfahrung, der muß durch die Geschichte und den Umsturz der
l. und der II. Republik hievon überzeugt sein. Man könnte denken, daß eine
cepublikanische Conföderation eher möglich wäre. Aber das Streben und das
Bedürfniß der Einheit, welche durch die Arbeit mancher Jahrhunderte und Ge—
nerationen geschaffen wurde, ist in dem Sinne der großen Mehrheit der Na⸗
tion, ohne Unterschied der politischen und socialen Partheien fest gewurzelt.
Diese Einheit wird gefordert durch das Interesse des französischen Nationalstol—
zes, der Machtstellung, welche eine dominirende sein soll, der gloiro. Sie ist
aber auch — ohne ein gewisses Maaß der Decentralisation auszuschließen, eine
volkswirthschaftliche Nothwendigkeit sowohl wegen der natürlichen geographi—
schen Verhältnisse des Verkehres im Innern und mit dem Ausland als durch
die Interessen und Verhältnisse, welche die einheitliche Staatsverwaltung ge—
schaffen hat. Ueberdieß kann nicht verkannt werden, daß die geographischen
Verhältnisse — das Compacte, Arrondirte des Landes und seine Zusammen⸗
fassung durch zwei Meere und die Pyrenäen — die politische Einheit als eine
durch die Natur indicirte erscheinen lassen. Seine Lage aber, als Seemacht
zegenüber England und Nordamerika, als Continentalstaat gegenüber mächti—
gen und kriegerischen Nationen, der im Sinne des Volkes liegende Anspruch
auf Präponderanz, und die Nothwendigkeit, die staatliche Ordnung im Innern
unter einem so mobilen und thatkräftigen Volke aufrecht zu erhalten, ergeben
die Nothwendigkeit der permanenten Unterhaltung eines stehenden zum unbe—
dingten Gehorsam gegen die militärischen Obern verpflichteten Heeres, welches
der Regierung eine mit der Republik unverträgliche Gewalt verleiht und ein—
Jeitliche Leitung erfordert. Nimmt man zu dem Allen den Nationalcharakter,
wie er von Mill, doch etwas einseitig, von Tocqueville, nach seinen herrlichen
wie seinen übeln Eigenschaften geschildert wird, so kann man nicht umhin,
Frankreich die Moͤglichkeit der republikanischen Staatsform noch auf lange Zeit
hinaus abzusprechen. Wir machen zum Schlusse aufmerksam auf die Considécations
 politiques von Eduard Cournanlt 1864), welcher seinen Mitbürgern
Wahrheiten sagt, wie sie von französischen Schriftstellern selten ausgesprochen