9. Die Republiken.

365

artigen Betriebes, der von den meisten Staaten adoptirten Grundsätze des Frei—
handels und der Gewerbefreiheit. Wenn die Schweiz an diesem Aufschwung
ebenfalls Theil genommen und davon Vortheile gezogen hat, so ist dieses nicht
das Verdienst der republikanischen Gesetzgebung und Staatsverwaltung, außer
insoweit diese — wie es auch in andern Staaten und in gewissem Maaße schon
von den schweizerischen Regierungen der Restaurationsperiode geschah — die
Hemmnisse Monopole, Zunftzwang, Zölle, Weggelder) beseitigten. Diese
volkswirthschaftlichen Fortschritte und das dadurch vermehrte Wohlbefinden des
Volkes erklären großentheils, daß auch die politisch theilnahmlosen manche
Uebelstände der politischen Institutionen und selbst bedeutende Mißgriffe der
republikanischen Staatskünstler unbeachtet ließen oder geduldig ertrugen, weil
eben nicht das ganze Leben in der Politik aufgeht.
Weiter ist ein sehr großer Theil der Güter, deren die Schweiz sich erfreut
nur die Fortsetzung und Entwickelung von Vortheilen, welche ihren Grund in
der geographischen und physikalischen Beschaffenheit des Landes und in dem
Nationalcharakter der meisten schweizerischen Bevölkerungen haben. Wenn die
industrielle und commercielle Schweiz den Nachtheil enpfindet, daß sie mit der
großen Handelsstraße, dem Meere, in keiner unmittelbaren Berührung steht,
daß sie weder Seehafen noch überseeische Colonieen besitzt, so gewährt ihr auf
der andern Seite eben diese Centralstellung manche Vortheile. Sie ist die Ver—
mittlerin des Verkehrs der sie umgebenden Nationen und hat immer Mittel und
Wege gefunden, ihre Manufacte und Producte in die angrenzenden Länder zu
verwerthen. Seit der Periode des Eisenbahnverkehrs entwickelt sich immer
glänzender die Wichtigkeit ihrer Handelsstraßen und überdieß dienen ihr die
großen Ströme des Rheins, der Donau, der Rhone als bequeme Straßen zu
den Meeresküsten. Wenn sie ihren Bedarf an Steinkohlen nicht mit eigenem
Product befriedigen kann, so besitzt sie dagegen einen Reichthum an Wasser⸗
kräften, woran ihr kein anderes Land in Europa gleichkommt, und welcher eine
mächtige Beförderung ihrer Industrie ist. — Wir glauben ohne den Vorwurf
nationaler Eigenliebe behaupten zu dürfen, daß der Nationalcharakter der
Schweizer (ohne Beziehung auf das Politische und Militärische, wovon später)
sich in mehrern Hinsichten vortheilhaft auszeichnet durch Eigenschaften, welche
längst vor den neuzeitlichen Institutionen auerkannt waren und in letzterer Zeit
unter dem Einflusse des Materialismus, der Aufklärerei und der Genußsucht
eher dürften gelitten haben, doch aber sich bei dem gesunden Theile des Volkes
noch erhalten. Bekannt ist die innigliche Anhänglichkeit des Schweizers an sein
Vaterland, die er in den fernsten Weltgegenden nicht verläugnet und die sich
als esprit de relour und als Heimweh außert. Scheinbar in Widerspruch mit
diesem Charakterzug ist die Wandersucht und der Unternehmungsgeist, durch
welche die Schweizer in die entlegensten Länder und in alle Welttheile geführt