366 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
werden, so daß kaum eine Himmelsgegend ist, wo sich nicht Schweizer mehr
oder weniger zahlreich fänden und als Landsleute sich zusammengesellen um ge—
meinschaftlich ihres theuren Heimathlandes zu gedenken. Diese Erscheinung hat
außer dem energischen Unternehmungsgeiste noch eine zweite ehrenvolle Ursache.
Ueberall nämlich werden diese schweizerischen Niedergelassenen — im Allgemei⸗—
nen — gerne gesehen. Man stellt sie gern und vorzugsweise an in commer⸗
riellen und industriellen Etablissements; mögen immerhin Einzelne betrübende
Ausnahmen machen, so lobt man im Ganzen ihre Intelligenz, Gelehrigkeit,
Pünktlichkeit, Fleiß, Treue, Ordnungsliebe (esprit de conduite).

838. B. Geschichtliche Entwickelung der republikanischen Freiheit
in der Schweiz.

Allerdings werden die Vortheile, welche durch die Natur des Landes und
den Charakter der Einwohner bedingt sind, durch die politischen Institutionen
und die republikanische Staatsform auf mehrfache Weise gefördert, und viele
unserer gegenwärtig am Ruder stehenden Staatsmänner haben sich durch die
Begründung derselben und durch ihre legislative und administrative Wirksam⸗
keit große Verdienste erworben. Aber es darf nicht übersehen werden, daß die
Möglichkeit dieser Institutionen eben auf jenen Eigenthümlichkeiten und einer
geschichtlichen Entwickelung während mehr als fünf Jahrhunderten beruht. Die
Schweiz ist nicht mit einem Sprung aus einer Monarchie eine Republik ge—
worden: ihre freien Gemeinden und Bünde haben republikanische Institutionen
und politische Selbstständigkeit errungen in den Zeiten, wo das s. g. H. deut⸗
sche Reich nach dem Untergange der Hohenstaufen sich in ein Chaos aufgelöst
hatte und das Bellum omnium contra omnes, Adel, Städte, Corporationen
aöthigte sich durch Selbsthülfe und Municipaleinrichtungen zu schützen. Mit
allem Respert vor dem klugen und tapfern Rudolf von Habsburg und vor dem
großmächtlichen Lothringisch-Habsburgischen Hause können wir die nächsten
Descendenten Rudolfs in ihren Beziehungen zu den Landschaften und Städten
der Schweiz, als bloße Dynasten betrachten, wie es deren in jener Zeit in der
Schweiz und den angrenzenden Ländern eine große Zahl gab. Sie waren nicht
Monarchen, deren Thron von den Unterthanen auf eine revolutionäre Weise um⸗
gestoßen wurde um eine Republik zu gründen. Sie strebten nach gewaltthätiger
Erwerbung und überschritten die Rechte, welche sie besaßen, nach Ausdehnung
ihrer Besitzungen mit Hintansetzung alles Rechts. Es waren Fürsten nach dem
Herzen des Restaurator Haller's, welche von einem Staate oder Staatszwecke
nichts wußten, sondern lediglich ihre eigenen Angelegenheiten besorgten und als
ihr Hoͤchstes die Erwerbung einer Hausmacht betrachteten. Gegen solche wi⸗
derrechtliche Gewalt und Uebermuth hatten die Männer im Grütli und ihre