9. Die Republiken. 381
Gleichgültigkeit der Geschwornen selbst bestimmt wurden, Freisprechungen er⸗
folgten zum größten Aerger des rechtlichen Publicums oder Verurtheilungen
Unschuldiger, welche später als irrthümlich anerkannt werden mußten. Indeß
läßt sich hoffen, daß mit der Zeit der wirkliche Fortschritt dem ultrademokrati⸗
schen Geiste auch hierin Schranken setzen und die wünschbaren Remeduren er⸗
möglichen wird: und aus genauer Kenntniß der frühern Zustände können wir
bezengen, daß namentlich im Kanton Zürich die Strafrechtspflege mit zwei In—
stanzen ohne Geschworne keineswegs bessere Resultate lieferte. Wir haben uns
über diesen Punkt etwas umständlich eingelassen, weil die Schwurgerichte von
den liberalen Theoretikern allgemein als eine der wichtigsten Garantieen für mo—
narchische und republikanische Staaten erklärt werden und der Verfasser dieses
Handbuches selbst schon vor 1830 diesem Institute zugethan war. Dasselbe ist
auch in der Bundesgesetzgebung aufgenommen und wird dadurch in den Kan—
tonen sich befestigen und consolidiren BdoVffsung Art. 94. 103. 104. Bundes⸗
—D
42. Bundesges. über die Bundesstrafrechtspflege v. 27. Aug. 1851 Art. 43
—127). Man hat im Kanton Zürich eine größere Betheiligung an den Ge—
schwornenwahlen anzuregen gesucht durch die Vereinigung der Wahlen der eid—
gen. Geschwornen mit den kantonalen Verordn. d. RRaths Offic. Samm⸗
lung d. Gess. ꝛc. des K. Zürich X. Band S. 230). Bis jetzt scheint indeß der
Erfolg kein großer zu sein, was sich daraus erklärt, daß zum Glück bis jetzt die
eidgenöss. Strafrechtspflege keine Fälle von wichtigem politischem Interesse zu
entscheiden hatte.
Große Verdienste haben die Behörden der regenerirten Kantone sich durch
die Hebung des Volksunterrichtes und des höhern Unterrichtswesens erworben.
Wir wollen die Regierungen der Restaurationsperiode nicht gerade beschuldigen,
daß sie planmäßig den Obscurantismus angestrebt haben. Auch in ihrer Mitte
gab es Maänner, welche den Volksunterricht und die wissenschaftliche Bildung
nach Möglichkeit zu heben suchten, und ihre Verdienste, wenn auch der Erfolg
ihren Wünschen nicht entsprach, muß man um so höher anschlagen, als sie mit
der vis inertias und theilweise mit Mangel an gutem Willen zu kämpfen hat—⸗
ten. Aber wer jene Zustände und die Leute jener Zeit kennt, darf nicht verheh⸗
len, daß die meisten der einflußreichsten Häupter jener Regierungen namentlich
aͤltere, bedeutende Verbesserungen des Unterrichtswesens an sich nicht für er⸗
sprießlich und dem herrschenden System gefährlich hielten, aus Gründen, die
wir nicht ausführlich zu entwickeln brauchen. Gerade die Folgen, welche einem
oligarchischen Regiment gefährlich sind, waren für die Männer des besonnenen
Fortschriuts sowie für die Demokraten ein Antrieb, das Volksschulwesen im In—
teresse der Volksbildung, welche allein die Demobkratie veredeln kann, der Rechts⸗
gleichheit und der industriellen Fortschritte durch Gesetze und Lehrer-Seminare