9. Die Republiken.
hohe Zeche. Einige Industrielle waren niederträchtig genug, schlechte Münz—
sorten einzuthun, um sie ihren Arbeitern aufzudringen. Die bösen Wirkungen
eines solchen Zustandes des Münzwesens sind bekannt, Unsicherheit des Ver—
kehrs, Uebervortheilung; die großen Vortheile, welche die Centralisation, die
Festsetzung eines einheitlichen Münzfußes gewährt, bedürfen keiner Auseinan—
dersetzung. Jene frühern Uebelstände sind nicht einem politischen System, son⸗
dern lediglich der Kleinstaaterei, und die Beseitigung derselben nicht dem demo—
kratischen Princip, sondern der annähernden Einheit zuzuschreiben, welche die
Bundesverfassung geschaffen hat.
8) Durchführung eines einheitlichen Systems der Maaße und
Gewichte. BoVffsg Art. 37.
Auch dieser Fortschritt ist die Frucht der durch die BoVffssg bewirkten theil⸗
weisen Einheit. Politisch ist diese Errungenschaft insofern wichtig, als durch
die Einheit des Münzwesens und des Maaß- und Gewichtsystems in der Na⸗
tion das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit gestärkt und die freie Nieder—
lassung begünstigt wird. Der immense Gewinn für Verkehr und Industrie
leuchtet von selbst ein.
9 Herstellung großer öffentlicher Werke Eisenbahnen, Flußcorrer⸗
tionen, Gebirgsstraßen, Entsumpfungen) auf Kosten oder mit Unter—
stützung oder durch Einwirkung des Bundes. BoVfssg Art. 21.
Blumer . c. 88 9. 40. 11. Diese Wirksamkeit des Bundes hat in politischer
Beziehung den Vortheil, daß sie in der Nation das Bewußtsein der Zusammen⸗
gehörigkeit stärkt und die Bevölkerungen der Kantone durch die Aussicht auf
solche Unterstützung fester an das Ganze knüpft. Anderseits muß die Opferwil—⸗
ligkeit der einzelnen Kantone oder ihrer Repräsentanten durch die Einsicht be—
fördert werden, daß die Vortheile solcher Werke der Gesammtheit wieder zugut⸗
kommen. Allerdings kann von dieser Befugniß der Bundesbehörde Mißbrauch
gemacht und im Interesse einzelner Gegenden oder Kantone dem Ganzen Lasten
und der Eidgenossenschaft Schulden aufgebürdet werden und Klagen über solche
Tendenzen haben wiederholt bittere Controversen veranlaßt. Aber ein zufälli—
ger, oder möglicher Mißbrauch hebt den Werth dieser Befugniß nicht auf. Bei
derartigen Streitigkeiten ist die Begründtheit der Beschwerden oft problema—
tisch, da sie auf engherzigem Standpunkte oder Nebenrüchsichten beruhen kön⸗
nen. Dagegen läßt sich nicht läugnen, daß solche Unternehmungen, welche in
dem frühern Staatenbunde unmöglich waren, für die Gesammtheit von großem
politischen oder volkswirthschaftlichen Nutzen sein können. Wenn hinsichtlich
der Eisenbahnen eine starke Meinungsverschiedenheit darüber waltet, ob diesel⸗
ben auf Rechnung des Bundes zu übernehmen seien, so kann dagegen nicht in
Frage gestellt werden, daß Eisenbahnen uüͤberhaupt für die Schweiz in politi—
scher, militäͤrischer und volkswirthschaftlicher Hinsicht von höchster Wichtigkeit,
Escher, Handb. v. prakt. Politik. II. 2

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