396 Die formale Politik oder Verfasfungslehre.
fach der Spielball und das Werkzeug fremder Mächte und der Intriguen der Ca—
binette und fremden Agenten gewesen, durch Zwietracht geschwächt war und die
Fortdauer ihrer Existenz mehr der Erinnerung an frühere Thaten und der gegen⸗
seitigen Eifersucht der größern Staaten, als der eigenen Kraft und Würdigkeit zu
oerdanken hatte, müssen wir aus der allerneuesten Zeit anführen, daß die Eidge⸗
nossenschaft 1798 durch französische Bajonette unterjocht und während mehrerer
Jahre von französischen Militärbehörden und Agenten auf alle Weise mißhan⸗
delt, dann von Napoleon als Vermittler einer nominellen Selbstständigkeit wie—
der gegeben, aber während vierzehn Jahren als eine abhängige Provinz behan—
delt wurde. Die Möglichkeit sich wieder als ein wirklich selbstständiger Staat zu
behaupten, wurde der Eidgenossenschaft erst dadurch gewährt, daß die von Napo⸗
eon losgerissenen Theile der Schweiz, Genf, Wallis, Neuenburg, Pruntrut, wie⸗
der mit ihr vereinigt und ihr gegen Westen eine Grenze verschafft wurde, welche
mit Erfolg vertheidigt werden kann. Dieses hat sie aber durchaus nicht eigener
Kraft, sondern dem Willen eben derjenigen Mächte zu verdanken, welche seit
1830 von der regenerirten Schweiz wenig Dank, sondern Verunglimpfung und
bei verschiedenen Gelegenheiten noch schlimmeres geerntet haben. Zu dieser
Wohlthat bewog die Maͤchte nicht eine besondere Sympathie mit der republika—
nischen Schweiz, sondern die Politik. Sie wollten im Interesse des europäischen
Gleichgewichts die Schweiz dem Einflusse oder der Souveränität Frankreichs
entziehen. Sie suchten den europäischen Frieden zu sichern, indem sie zwischen
Frankreich und die deutschen Großmächte eine Kette minder mächtiger, inoffensiver
Staaten hineinschoben, welche von Holland bis Genua eine neutrale Stellung
einnehmen und den unmittelbaren Contact der Großstaaten verhindern sollten.
Die Neutralität der Schweiz wurde ausdrücklich sanctionirt und unter die Ga—⸗
rantie aller Mächte gestellt. Es liegt auf flacher Hand, daß jene Mächte, welche
das monarchische Princip als das Gesetz des europäischen Continents procla⸗
mirten, die revolutionären Bewegungen in Spanien und im Königreiche beider
Sicilien niederschlugen und die freiheitlichen Tendenzen in Frankreich und
Deutschland hemmten, consequent nicht wollten, daß in der Schweiz das Panier
der Volkssouveränität aufgepflanzt werde, sondern durch ihre Einwirkung die
Restauration einer gemäßigten Aristokratie begünstigten, indem ste das Staats—
cecht der alten und der neuen Schweiz und die materiellen Interessen auf billige
Weise zu versöhnen und auszugleichen strebten. Nun sind wir auch der An⸗
sicht, daß die Schweiz bei der gegenwärtigen Weltlage sich auf die papierne
Neutralität nicht verlassen kann, wenn sie nicht im Stande ist, dieselbe nöthi⸗
genfalls durch eigene Kraft zu behaupten. Wir freuen uns die Ueberzeugung
auszusprechen, daß gegenwärtig unser Wehrwesen durch die Bestimmungen der
Bundesverfassung und die Verdienste der Staatsmänner und der höhern Mili—
ärs auf eine Stufe gebracht ist, welche — unter Voraussetzung des festen Wil—