106 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.
Rordamerika: 1) daß die Republik nicht durch den Umsturz einer monarchischen
Regierung gegründet, nicht aus einer abstracten Theorie construirt wurde, son—
dern sich aus bestimmten Verhältnissen naturwüchsig gestaltete und auf den Bo—
den des positiven Rechtes durch Nothwehr gegründet wurde; 2) daß der sociale
und volkswirthschaftliche Aufschwung des Landes großentheils nicht die Wir⸗
sung der republikanischen Institutionen oder das Verdienst der Regierung, son⸗
dern die Frucht der physikalischen und geographischen Verhältnisse ist. Wir wol⸗
len beide Sätze begründen.

. Die Unabhängigkeitserklärung; ihre geschichtlichen Ursachen und
rechtliche Natur.

Die Amerikaner selbst nennen die Auflehnung der Colonieen gegen die
Regierung in England und die schließliche Losstrennung von England eine Re—
volution und die Behörden, welche den Kampf einleiteten und eine nationale
Staatsverwaltung organisirten, die revolutionäre Regierung. Allein die—
ser Ausdruck ist in ihrem Sinne und nach den Thatsachen durchaus nicht in der
Bedeutung zu nehmen, wie man von der französischen Revolution und
den aus dieser entsprungenen, in ähnlicher Weise bewirkten Revolutionen spricht:
Das revolutionäre Vorgehen der V. St.liegt lediglich darin, daß durch
den ausgebrochenen Conflict die Nothwendigkeit entstanden war, zu interimisti—
scher Besorgung der in ihrem Organismus und regelmäßigen Betrieb gestörten
Verwaltung Behörden aufzustellen, welche an die Stelle der englischen Autori⸗—
räten traten und ihre Mission lediglich der Zustimmung des Volkes verdankten
und schrittweise durch die Macht der Umstände dahin geführt wurden, die bis—
her als legitim anerkannte Oberherrschaft des Königs und des Parlaments in
England für verwirkt und die Colonieen für selbstständig und souverän zu er⸗
klären. Die Monarchie (wenn dieser Name paßt) und überhaupt die ganze Ver—
fassung in England wurde durch diese Revolution in den Colonieen nicht um⸗
gestürzt; sie hatte kein anderes Ziel und keine andere Wirkung als eine Los⸗
trennung der Colonieen vom Mutterlande; und auch als Lostrennung ist site
ganz anderer Natur als die Losreißung einzelner Provinzen eines Continental⸗
staates, welche dessen Integrität vernichtet und für beide Theile tiefeingrei⸗
fende Veränderungen nothwendig macht. Es war ganz naturgemäß, daß 13 Co—
lonieen mit einer damaligen Bevölkerung von vier Millionen, durch das atlan⸗
ische Meer 3000 engl. Meilen von England entfernt, eine Entfernung, welche
aoch durch keine Dampfschiffe zurückgelegt werden konnte, sich gegen jede Be—
drückung von Seite des Mutterlandes erheben und emancipiren mußten: diese
naturgesetzliche ‚Revolution“ ist in Uebereinstimmung mit der Geschichte aller Co⸗
ionieen älterer und neuer Zeit und mußte um so gewisser eintreten, da die Colonisten
nach ihrer Race und übrigen Verhältnissen Energie und Unabhängigkeitssinn in