410 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.
englischen Parlamente gezückt sei, die nächste Triebfeder, welche diese bestimmte,
ohne weiteres Zaudern die entscheidenden Schritte zu thun. Diese waren einer⸗
seits die Schließung eines Bundes der 13 Colonieen um viribus unitis sich
gegen die Gewaltmaaßregeln der englischen Verwaltung zu vertheidigen und
anderseits die vor der gesammten Welt zu proclamirende Unabhängigkeitserklä—
rung: diese beiden Zwecke konnten nur erreicht werden, wenn die Bevölkerung
aller dieser Colonieen vermocht werden konnte, Delegirte zu erwählen, welche
ich mit den Delegirten der andern Colonieen an einem bestimmten Orte ver—⸗
sammeln und als Bundesbehörde constituiren, die nothwendigen Maaßnahmen
oereinbaren und unter Ratificationsvorbehalt eine Unabhängigkeitserklärung
berathen könnten. Zu Erreichung dieser Absicht wendeten die Leiter eine List
an, welche auf den Nationalcharakter berechnet war und ihren Zweck nicht ver⸗
fehlte. Jefferson erzählt in seinen Memoiren, wie er im Verein mit einigen
Gleichgesinnten in der außerordentlichen Versammlung von Abgeordneten der
verschiedenen Grafschaften Virginiens eine Motion veranlaßte, daß auf den
Tag, wo vermöge königlicher Proclamation der Hafen von Boston geschlossen
werden sollte, ein allgemeiner Fast-, Buß- und Bettag abgehalten werde, um
in diesen Nöthen den Beistand Gottes zu erflehen; diese Motion mußte durch
solche Männer eingebracht werden, welche als fromm und religiös bekannt und
oerehrt waren, und man schlug in allen Protocollen nach, wie in frühern Zeiten
großer Landesnoth ähnliche Feste gefeiert wurden. Die Motion erhielt allge—
meine Zustimmung und die religiöse Stimmung erregte auch bei den früher
Unentschlossenen einen allgemeinen Enthusiasmus. Auch dieser Charakterzug
beweis't wie verschieden die Erhebung der Nordamerikaner war von der revolu—
tionären Bewegung in Europa, welche mit Unglauben oder Indifferenz Hand
in Hand geht.
Ein Umstand, welcher in einer Beziehung die Gründung des Bundes der
V. St. erschwerte und verzögerte, diente in anderer Hinsicht zu Verhütung der
Verwirrung und Anarchie, welche die Folge ist, wenn plötzlich das ganze Ge⸗—
füge des Staatsorganismus zertrümmert wird und das Gebäude von Grund
aus neu aufgeführt werden soll. Bisher hatten die 13 Colonieen jede ganz für
sich bestanden ohne unter sich in einer politischen Verbindung zu stehen, außer
in soweit sie alle unter der gleichen Suzeränität der Krone Englands standen;
aber jede hatte ihren eigenen Gouverneur, einen Rath, dessen Mitglieder vom
Gouverneur ernannt wurden und eine Versammlung von Abgeordneten, welche
mit dem Gouverneur und Rath (council) eine Art von Localparlament bildeten;
jede hatte ihre eigene Gesetzgebung und Finanzverwaltung und sorgte für ihre
Sonder-Interessen ohne sich um die andern Colonieen zu bekümmern. Wie
überall, wie es z. B. auch in der Schweiz der Fall war, hielt es schwer den
Geist des Particularismus der einzelnen Theile zu überwinden, um bie Aner—