14 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
Umstand ein, welcher nach meinem Dafürhalten diesen Unterschied völlig aus—
gleicht und einen Freiheitssinn nährt, welcher noch kräftiger und hochherziger ist
als in den nördlichen Strichen: dies ist, daß die Pflanzer in den Carolinen und
in Virginien eine große Zahl Sklaven haben. Ueberall in der Welt, wo ein
solches Verhaͤltniß stattfindet, sind die Freien auf ihre Freiheit ganz besonders
stolz und eiferfüchtig; Freiheit ist für sie nicht bloß ein individueller Besitz, son⸗
dern ein Vorrecht, das ihre Stellung erhöht. Da die Freiheit bei ihnen, nicht
vie in Ländern, wo sie das Gemeingut Aller ist, gleich der Luft, welche Alle ge⸗
meinsam athmen, zufällig mit niedriger Arbeit und elender Armuth verbunden
sein und äußerlich der Sklaverei gleich werden kann, nimmt in solchen Ländern
die Freiheit einen höhern, edlern Rang an. Ich will nicht im geringsten den
ättlichen Werth einer solchen Gesinnung preisen, da derselben vielleicht mehr
Hochmuth als Tugend zum Grunde liegt; aber es ist einmal so und der Grund
davon liegt in der Natur des Menschen. Auch hängt in Wirklichkeit das Volk
der südlichen Colonieen noch weit staͤrker und starrsinniger an der Freiheit als
die nördlichen Bevölkerungen. So war es in den Republiken des Alterthums;
so waren unsre gothischen Ahnen; so ist es in Polen heutzutage, und so wer—
den alle Besitzer von Sklaven sein, welche nicht selbst Sklaven sind. Bei einem
solchen Volke verbindet sich der Herrscherstolz mit dem Freiheitssinn, verstärkt
denselben und macht ihn unüberwindlich *).
Es kommt zu diesen Ursachen noch ein anderer Umstand, welcher nicht we⸗
aig beiträgt um diesen unbezähmbaren Geist in den Colonieen zu verbreiten und
zu stärken. Dies ist die Art der Bildung. Vielleicht in keinem Lande der Welt
wird das Rechtsstudium so allgemein betrieben. Die Juristen vom Handwerk
sind in den Colonieen zahlreich und einflußreich; in den meisten wird von ihnen
die Verwaltung beherrscht. Die Mehrheit der zum Congresse abgesandten De—⸗
legirten sind Juristen. Aber wer nur immer lesen kann — und lesen kann bei—
nahe Jeder — sucht sich etwelche Rechtsbegriffe, welche freilich nur oberflächlich
sind, anzueignen. Einer der ersten Buchhändler hat mir gesagt, daß nächst den
Tractätchen religiösen Inhalts kein anderer Artikel in solcher Menge in den
Colonieen Absatz finde, als Bücher über Rechtsmaterien. Die Colonisten haben
jetzt für gut befunden, solche Bücher zum eigenen Gebrauche selbst zu drucken.
Es sollen in Amerika eben so viele Exemplare von Blackstone's Commentaren
derkauft worden sein als in England selbst**). General Gage bemerkt in einem
Berichte, welcher auf dem Kanzleitische liegt, daß in seinem Gouvernement
Jeder ein Rechtsgelehrter oder doch Pfuscher in der Wissenschaft ist, und daß sie

*) Vgl. oben 53 und daselbst die Citate aus Sismondi. — In diesem Raisonnement
Burke's ist gleichsam eine Prophezeiung dessen was die Geschichte der letzten Jahre gezeigt hat.
**) In neuerer Zeit ist in Amerika eine neue Bearbeitung Blackstone's mit Zufätzen von
Tucker erschienen.