1418 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
kam, waren die Meinungen getheilt, ob man für Bundeswahlen ein allgemein⸗
gültiges Wahlgesetz für alle Staaten in die Constitution aufnehmen solle; es
überwog aber die entgegengesetzte Ansicht, daß es unpassend sein würde, wenn
in dem gleichen Staate ein andres Stimmrecht bei den Bundeswahlen als bei
den Wahlen für die eigenen Behörden des Staates zur Anwendung käme und
daher lautet die Bestimmung der Bundesverfassung Art. 1. Sect. 2. — »the
electors in each state shall have the qualifications requisito for electors of
he most numerous branch of the state legislature.« Der Fédéralist Nr. 52
macht hierüber f. Bemerkung: »the provision made by the convention appears
 to be the hbest, that lay within their option. It must he satissactory
to every state, hecause it is conformable to the standard alroady estahlishd
 by the state itself. It will be safe to the U. St. because being fixed
hy the state constitutions it is not alterable by the state governments and
it cannot be feared that the people of the states will alter this part of their
constitution in such à manner as to abridge the rights secured to them hby
ihe federal constitution.« (Vgl. Dictionnaire général de la politi—
que par M. Block. Art. Blaus-Unis p. 961 f. von Eduard Loboulaye).

8318. U. Der sociale und volkswirthschaftliche Aufschwung der V. St.
eine Frucht der Beschaffenheit des Landes.

Nach dem letzten Census von 1860 zählten die V. St. (vor der Trennung
der Südstaaten) in ihrer Gesammtheit 31,445,089 Einwohner nicht inbegriffen
304,192 Indianer, welche unabhängige Stämme bildeten, aber mit den Wei—
ßen, welche im District Washington und in verschiedenen s. g. Territorien zer⸗
streut lebten. Nach dem Census von 1790 betrug die Gesammtbevölkerung
3,901,827 im J. 1800 5,305,925, im J. 1810 7,249,814, im J. 1820
9,633, 499, im J. 1830 12,866,020, im J. 1840 17,069,453, 1850
23,198,176 und war endlich 1860 auf die oben angegebene Summe gestiegen,
also auf das achtfache derjenigen von 1790, wobei zu bemerken ist, daß die
Sklavenbevölkerung sich von 669,897 auf 3,953, 760 vermehrt, also bloß etwa
versechsfacht hat. Es wäre aber nicht gerechtfertigt, wenn aus die se m Zahlen—
verhältniß Schlußfolgerungen gezogen würden: denn einerseits ist allerdings
begreiflich, daß die Classen, welche durch ihr Loos zu harter Arbeit verurtheilt
sind — es seien nun freie Weiße oder Schwarze — verhältnißmäßig weniger
fruchtbar oder weniger im Stande sind die Kinder zu pflegen und anderseits ge⸗
hören die Einwanderer aus England, Irland, Deutschland und andern Län—
dern der weißen Bevölkerung an. Es wird jedoch behauptet, daß diese Immi—
gration keinen bedeutenden Einfluß auf den Fortschritt der Bevölkerung hatte.
da sie durchschnittlich sich nur auf etwa 120,000 Versonen belaufen habe. iad