194 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
zur Vertheidigung der Selbstständigkeit und Integrität des Bundes oder ande⸗
rer Bundesstaaten werden diejenigen, welche sich selbst nicht bedroht glauben,
nur lau oder mit Widerstreben Opfer bringen: dieses wird nur insofern mehr
oder weniger besser sein, als der Bund sich einer Kriegsordnung unterwirft,
welche sich als eine Modification des reinen Staatenbundes darstellt. Die
Nachtheile des Staatenbundes sind aber nicht bloß negativer, sondern selbst
positiver Art. Vermöge ihrer Souveränität werden einzelne Bundesstaaten sich
entweder, um ihr Localinteresse zu verfolgen, mit dem Auslande in politische
oder commercielle Verträge einlassen, welche dem Interesse der andern wider⸗
streiten oder durch Nichterfüllung der internationalen Verbindlichkeiten, wohl
gar durch völkerrechtswidrige Handlungen oder Rechtsverweigerung das Aus⸗
sand zu Feindseligkeiten oder Repressalien reizen, deren Nachtheile auf den Bund
zurückfallen. Alles dieses hat sich in der Erfahrung herausgestellt. In Nord⸗
amerika wurden jene Uebelstände vor der Constitution der Union im vollesten
Maaße fühlbar und bedrohten durch ihre Folgen den Bund, welcher durch die
Politik der freien Hand der verschiednen Colonieen gänzlich ohnmächtig gewor⸗
den, mit Auflösung und fremder Einmischung: die einsichtigen Staatsmänner
und wahren Patrioten erkannten dies und erlangten durch ihre Anstrengungen
die Union. Eines der traurigsten Beispiele bietet uns der Untergang der alten
schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 1789, wo der Stand Zürich den Kan⸗
ton Bern im Stiche ließ und in Zürich die s. g. Patrioten sich trösteten, als die
französischen Truppen schon in Baden (im Aargau) eingerückt waren, dieselben
werden den zur französischen Freiheit und Gleichheit bekehrten Kanton Zürich nicht
betreten. Ja, wenn die Franzosen nicht die Schweiz als Operationsbasis gegen
Oesterreich und Deutschland betrachtet und nach dem Staatsschatze und dem ge—
füllten Arsenal in Zürich gelüstet hätten. Die s. g. kleinen (demokratischen oder
Ur⸗) Kantone ließen sich nicht bewegen an Vertheidigung der aristokratischen
und protestantischen Kantone Theil zu nehmen, verließen sich auf ihre Berge
und ihre Armuth; mußten aber dafür an der Schindellegj und in Stanz⸗
staad büßen. Deutschland, als die Reichseinheit noch auf dem Papiere, in
der Wirklichkeit aber höchstens noch eine Art von Bundesverhältniß fortbe⸗
stand, wurde durch den Baseler Frieden und die freie Handpolitik der Haug⸗
witz, Lucchesini, Montgelas der französischen Oberherrschaft Preis gegeben,
welche den Rheinbund als eine Provinz behandelte. In neuester Zeit hat die
Disharmonie zwischen den deutschen s. g. Großmächten und den mittlern und
kleinen deutschen Staaten die äußere Sicherheit Deutschlands nochmals gefähr⸗—
det und den Fortbestand des Bundes in Frage gestellt. Wir werden in dem be—
sondern Abschnitte vom deutschen Bunde die Hoffnungen und Bedingungen be—
sprechen, daß dieses in Zukunft besser werde. Hier sind diese Gebrechen des
bloßen Staatenbundes im Allgemeinen erwähnt, um die Wichtigkeit der inter—