504 Die formale Politik oder Verfafsungslehre—
gleichheit der Departements entgegensetzten und die Milizen derselben zur Ver—
theidigung zu organisiren suchten, der Föderalismus als ein Verbrechen
Schuld gegeben oder angedichtet. Dieses ist aus der Geschichte der französi—
schen Revolution bekannt. Wir verweisen auf die Literatur B. VII. F4S. 39f.
Val. Dietionnaire genéral de la politique. Art. Fédéra lisme. Da in
neuester Zeit in Frankreich manche liberale Publicisten eine effective Decentra⸗
lisation der Staatsverwaltung aus sehr gediegenen Gründen und gestützt auf
nachgewiesene Uebelstände der übertriebenen Centralisation verlangen, so ist be⸗
greiflich, daß die Gegner der Decentralisation in dieser die Gefahr des Födera⸗
lismus erblicken. Es ist nicht zu läugnen, daß Einzelne der Verfechter der Auto⸗
nomie die Gründe für diese aus ideologischen Theorieen herleiten, während die
Mehrzahl anuf dem Boden der praktischen Wirklichkett kaͤmpft. Es ist ein Raͤth⸗
sel der Zukunft, ob unter Umständen in Frankreich die Decentralisation, ja so⸗
gar der Föderalismus durch übermächtige politische Ereignisse hetbeigeführt wer⸗
den könnte. Aber zur Zeit hat die Tendenz zu effectiver Decentralisation ge⸗
ringe Aussicht aus Erfolg; die Einheit wird von der Mehrheit der Franzosen
als Bedingung des Einflusses und Glanzes der Nation betrachtet; sie sind seit
langen Zeiten gewöhnt Alles von der staatlichen Fürsorge zu erwarten und zu
verlangen und ein zahlreiches Heer von Staatsangestellten oder Candidaten
Pplace-hunters, solliciteurs) findet ihre Existenz oder ihre Aussichten durch die
Decentralisation bedroht. Ja wir fürchten, daß eine weitgehende Selbststaͤn⸗
digkeit der Localbehörden bei dem Charakter der Mehrheit und in Verbindung
mit dem Suffrage universel nur zum Vortheil der Demagogie ausschlagen und
grelle Unterschleife erzeugen dürfte, wie sie in den V. St. vorkommen. Geschicht⸗
liche Beispiele des Föderalismus in Frankreich sind die Organisation der Hu⸗
genotten, welche das Edit de Nantes in gewissen Schranken autorifirt hatte
und von Richelieu vernichtet wurde, und die noch frühere Ligue der Ultramon—
kanen, durch den Ehrgeiz der Guise gestiftet. Die Ligue hatte mehr einen offen⸗
siven und hochverraͤtherischen Charakter; sie war das Product der Jutoleranz;
die Organisation der Hugenotten war mehr eine defensive Maßregel, immer⸗
hin aber der Einheit und auswärtigen Sicherheit des Staates sehr gefährlich.

86. Die obiective Krundsage und das Cebensprincip der Conföderationen.
Wir finden bei Mohl in seiner Monographie über das Staatsrecht der
V. St. (Gesch. u. Liter. d. Staatswissenschaften 1. Bd. VIII.) in der Einlei—
ung allgemeine Bemerkungen, die wir noch weiterhin benutzen werden. Aber
wir theilen nicht feine Absicht, es seien in den V. St. zwei politische Probleme
gelöst worden: 1) die Durchführung der Demokratie in einem
zroßen Staatez Ndie Einrichtung eines starken Bundesstaates