508 Die formale Politik oder Verfaffungslehre.
durch Eisenbahnen, Handelsstraßen, durch Gleichförmigkeit der Maaße, Ge—
wichte und Münze. Die religiösen und kirchlichen Gegensätze müssen jedenfalls
zu den centrifugalen Kräften gerechnet werden, verlieren aber viel von ihrer
Intensität durch kluges und besonnenes Benehmen der staatlichen Behörden,
wenn diese sich über die Intoleranz erheben und die richtig verstandene Freiheit
oder vertragsmäßigen Rechte der Kirche nicht verletzen. Erleichtert wird das
föderative Princip durch annähernde Gleichheit der Bundesglieder in Hinsicht
auf Gebietsumfang, Verfassung, wirthschaftliche Verhältnisse; und dennoch kann
auch bedeutende Verschiedenheit das Band verstärken, nach dem allgemeinen
Gesetze, welches die Harmonie auf dem richtigen Verhältniß verschiedenartiger
Elemente gründet und aus dem Zusammenwirken ungleicher Glieder einen Or⸗
ganismus bildet. Dieser Punkt bedarf einer nähern Auseinandersetzung. Der
Unterschied zwischen Küstenstaaten und Binnenstaaten erzeugt keine Antipathieen,
sondern vielmehr gegenseitige Anziehung. Auch die Verschiedenheit zwischen Groß⸗
staaten, die sich als Mächte fühlen, und Staaten mittleren Umfangs oder kleinen
Staaten ist kein Grund gegenseitiger Abstoßung, wenn alle ein gemeinsames In⸗
teresse der Abwehr von fremden Feinden haben, die größern Staaten für sich nicht
sttark genug sind, ohne die Hülfe der kleinern die Gefahren abzuwenden und die
Achtung des Rechtes der kleinern das Mißtrauen gegen jene nicht aufkommen läßt.
Weit gefährlicher aber für eine Conföderation sind die Gegensätze des Staats⸗
rechtes; so werden Freistaaten mit Fürstenthümern in gespannten Verhältnissen
stehen, weil ja die einen von den andern Einwirkung auf die innern Verhält—
nisse fürchten: die Existenz von vier freien Städten im deutschen Bunde kann
hier nicht in Betracht kommen. Aber die Festhaltung des monarchischen Prin⸗
rips ist schwierig neben Staaten, in welchen eine parlamentarische Regierung
oder Demokratie herrscht; zwischen solchen Staaten ist gegenseitiges Mißtrauen,
offene oder heimliche Einwirkung beinahe unvermeidlich, wodurch das födera⸗
live Band in hohem Maaße geschwächt wird; hat doch im alten Griechenland
der Kampf zwischen Aristokratie und Demokratie zu stets erneuerten Bürger—
kriegen geführt. Nur die klare Einsicht und das lebendige Gefühl gemeinsamer
Interessen und Gefahren und gewissenhafte Achtung für die bestehende Verfas⸗
sung in den verbündeten Staaten vermöchte diesen Gegensatz unschädlich zu
machen. Ohne dieses ist die Auflösung der Confoderation oder der definitive
Triumph des monarchischen oder demokratischen Princips unvermeidlich.

87. Die Bundesverfassung der V. St. und Vergleichung mit der schweizerischen.
Wir unternehmen zuerst die Betrachtung der nordamerikanischen Union,
weil in der Bundesverfassung derselben die Idee des Bundesstaates am
consequentesten verwirklicht ist, hinter welchem Muster die schweizerische Bun⸗