10. Von den Conföderationen. 529
der Mitte Europa's mit einer Bevölkerung von 70 Millionen als eine domini—
rende Großmacht gefürchtet, welche ihre Sonderinteressen beherrscht und den
Schwerpunkt des europäischen Gleichgewichtes gebildet hätte. Rußland und
Eugland führten in dem Rathe der Mächte das große Wort; Oesterreich und
Preußen durch ihre Beihülfe von der Vernichtung gerettet durften nicht wider—⸗
sprechen. Mit diesen äußern Hindernissen vereinigte sich ein ebenso starkes in⸗
neres. Der deutsche Bund ist ein Fürstenbund; von den Fürsten, nicht von
Landständen oder Kammern wurde er geschlossen; in einem Bunde der Fürsten
aber macht sich naturgemäß das dynastische Interesse geltend, welches sich
nicht leicht entschließen wird, die Rechte und Ehre der Souveränität und
der Majest ät zu opfern, sich mediatisiren zu lassen: wenn die kleinen Fürsten
aus reindynastischem Interesse sich dagegen sträubten, so trat für Oesterreich und
Preußen auch das Staatsinteresse entgegen, da sie außer ihren deutschen Pro⸗
oinzen noch außerdeutsche, nicht zum Bunde gehörige Länder besaßen, aus wel⸗
cher Realunion ein Gesammtinteresse entstand, welches der deutschen Bundesge—
walt nicht unbedingt untergeordnet werden durfte: hiezu kommt noch, daß die
Souveraͤne der mittleren und kleinern Bundesstaaten mit Unterstützung des
Auslandes eine Stimmberechtigung forderten, welche mit den realen Machtver⸗
hältnissen und den Leistungen nicht in richtigem Verhältnisse steht, so daß Oester⸗
reich und Preußen in dem Maaße verkürzt wären, in welchem eine auf jenes
Stimmenverhältniß basirte Centralgewalt ausgedehntere Befugnisse erhielten.
Unter diesen Umständen und Verhältnissen mußte man sich mit dem Erreichbaren
zufrieden geben und sich mit dem Gedanken trösten, daß die Autonomie der Ein⸗
zelstaaten auch eigenthümliche Vortheile habe und durch die nicht ausgeschlos⸗
sene Entwickelung des Bundes auflegalem Wege die Mängel großen—
heils beseitigen könne.
Vgl. Mohl, Das Staatsrecht der V. St. von Nordamerika in den Allge—⸗
meinen Bemerkungen Gesch. u. Literat. d. Staatswissenschaften.
I. Bd. VIII. Monographie).
R. v. Mohl, Politik. A. Allgemeines. IV. Allgemeine deutsche Verhältnifsse.
Bundesacte Art. 10.
Friedr. Giehne, Deutsche Zustände und Interessen. 1. Heft. S. 174.
Nur vorläufig verweisen wir hier auf das auch im Verfola weiter zu be—
rücksichtigende Werk:
Frantz), Untersuchungen über das Europäische Gleichgewicht. Berlin 1859.
S. 380 ff. S. 392 ff.
Indeß müssen wir diesem letztern bereits hier noch einen Punkt von größter
Wichtigkeit entheben, welcher ein ferneres und tiefwurzelndes Hinderniß be⸗
trifft, welches einer absoluten Einheit oder einer zu weitgehenden Centralisation
im Bundesstaat entgegentritt. Die deutsche Nation, sagt Frantz S. 214 -248,
Escher, Handb. d, prakt. Volitik. II.