10. Von den Conföderationen.
lamentarische Regierung die Befugnisse an sich reißen, welche der vollziehenden
und geschaäftsleitenden Behörde vorbehalten bleiben müssen. Man kann gegen⸗
wärtig an dem widerwärtigen Schauspiel, welches das englische Parlament mit
seinen Interpellationen, die nur geeignet sind, der Regierung in den schwie⸗
rigsten Momenten Verlegenheiten zu bereiten, den Wuthausbrüchen gegen an—
dere Regierungen und Nationen, welche dem eigenen Lande verderblich sind,
die Einficht entnehmen, welches die Früchte der s. g. parlamentarischen Regie⸗
rung sind, wo die Volksvertretung sich nicht beschrankt, eine angemessene Con⸗
trole der Finanzverwaltung zu üben, an der Gesetzgebung als mitwirkender Fac⸗
tor Theil zu nehmen und die Bundesbehörde gegen innere oder äußere Feinde
und Gefahren zu kräftigen“). Allein, wie jetzt die Sachen stehen, beim Man—⸗
gel einer mit hinreichenden Vollmachten ausgerüsteten Execution, würde der
Versuch, eine Volksvertretung am Bunde zu bilden, wohl etwa nur dazu be⸗
nutzt werden, alle Staatsgewalten an sich zu reißen und durch Partheien und
Terrorismus zu herrschen, was auch offenbar die Absicht und der Zweck vieler
ist, welche auf eine solche Vertretung dringen. Nach unserer Voraussetzung
müßte die Volksvertretung am Bunde aus Delegirten der Ständeversammlun⸗
gen gebildet werden, wobei die Bedingungen der passiven Wahlfähigkeit schon
bei den Urwahlen einen moderirenden conservativen Einfluß hätten. Aber die—
jenigen, welche das lauteste Geschrei erhoben, um eine solche Volksvertretung
zu verlangen, würden im Sinne der Terroristen der Paulskirche Alles aufbieten
und mittelst der freien (revolutionären) Presse die Massen aufregen, um directe
Wahlen und das Suffrage universel zu verlangen, wobei freilich die imperiali⸗
stische Leitung mittelst der attitude imposante de Parmée und des Etat de
siege wegfiele und durch den Einfluß der Herren Waldeck, Lassalle, Schulze—
Delitzsch u. s. w. ersetzt werden müßte. Würden diese Leute ihre Absicht ver⸗
wirklichen können, so wäre die rothe Republik mit den Garantieen der persön⸗
lichen Freiheit, des Eigenthums, wie sie Frankreich unter Robespierre besaß,
die unvermeidliche Folge, um später einer Militärdictatur Platz zu machen. Die
absolute Einheit, trotz der Zerrissenheit der sich zerfleischenden Partheien und
Rivalen, würde alle Autonomie der Stämme und Bundesstaaten unterdrücken,
da man in jeder Regung derselben reactionäre Tendenzen erblicken, und diesel—
ben durch Proconsuln und Emissäre vernichten würde. Man darf aber nicht
befürchten, daß diese unheilvollen Tendenzen obstegen werden; dieses war nur
im Jahr 1848 möglich, als die erschlafften und aus Sicherheit fahrlässigen Re—
gierungen durch die Rückwirkung der Februar-Revolution überrascht wurden

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*) Ein interessantes Beispiel der Einwirkung einer Volksvertretung auf internationale
Berhältmisse ist der Beschluß des amerikanischen House of Representatives welcher im unge⸗
seaeusten Momente der französischen Regierung wegen Mexico Krieg ankündigt.