552 Die formale Politik oder Verfassungslehre.

13. Das Verhältniß Oesterreichs und Preußens zum deutschen Punde.
Schaut nicht nach dem, was hinter euch, sondern nack
dem was vor euch ist. — Wie mag ein Haus bestehen
wenn es unter sich selbst entzweit ist.

Lafsen wir hier die oft wiederholten Beschuldigungen Preußens wegen sei—
ner Sonderpolitik seit dem Baseler Frieden und die ihm zuletzt selbst, wie dem
gesammten Deutschland verderblichen Folgen derselben nach der Schlacht von
Austerlitz bei Seite, alle Schuld derselben lastet nicht ausschließlich auf Preußen.
Diese Politik war gewissermaßen nur eine Fortsetzung der Bestrebungen Frie—
drichs des Großen, eine Frucht der schon längst vorhandenen Zerrüttung des
Reiches, theilweise auch durch Mißgriffe österreichischer Staatsmänner und Feld—
herrn provocirt und von den Fürsten des Rheinbundes adoptirt. Preußen hat
seine Fehler in den Befreiungskämpfen von 1813 und 1814 auf ruhmvolle
Weise gesühnt. Näher liegt uns, daß der Dualismus der beiden deutschen
Großmächte auch seit dem Wiener Congresse 1815 sich fortwährend, bald offen
bald vermäntelt bethätigte, wozu freilich schon die Verhandlungen des Con—
gresses selbst, der Kampf um die Annexion Sachsens und die Verbindung Oester—
reichs mit England und Frankreich gegen Preußen und Rußland die erste Ver⸗
anlassung wurde. Wie die seit 1848 gepflogenen Verhandlungen über die
Bundesreform den Zwiespalt nährten, ist im 9 12 angegeben. Die Versuche
Preußens seine Intervention in Baden und Hessen zu benutzen, um mit den
Waffen die Suzeränität in Mittel- und in Süddeutschland zu erwerben, die
kriegerische Zurückweisung dieser Gelüste durch Oesterreich und Baiern, die Vor—
gänge in Warschau und Olmütz steigerten die gegenseitige Entfremdung und
das egoistische Zuschauen Preußens als die französisch-piemontesischen Waffen
Oesterreich die Lombardei und einen großen Theil Venetiens entrissen und die
füdwestliche Grenze Deutschlands bedrohten, erinnerte nur zu sehr wieder an die
Politik der freien Hand, welche Preußen die Katastrophe von Jena und den
Frieden von Tilsit eingetragen hatte. Es ist vielfach in öffentlichen Versamm—
lungen und von der guten Presse gesagt und bewiesen worden, daß die s. g.
italienische Frage wenigstens so weit es sich um die Behauptung Vene—
tiens, des Festungsviereckes, des Littorals, Südtirols und derjenigen Positio—
nen handelt, welche diese Grenze strategisch sicherstellen, eine wesentlich deut—
sche, für die Sicherheit und die materiellen Interessen Deutschlands wichtige
sei. Ebenso ist von geistreichen Publicisten und gründlichen Geschichtsforschern
nachgewiesen, daß auch diejenigen Provinzen der österreichischen Monarchie,
welche der Nationalität nach nicht deutsch sind, Ungarn, und die südslavischen
Länder, welche den Declamationen der specifisch-preußischen Sonderpolitik, der
liberalen Doctrinärs und der Revolution als Vorwand dienen mußten, um die