11, 1. Politik der innern Staatsverwaltung. 555
falls eine summarische Behandlung der materiellen Politik zum Gesetze machen
ind können dieses — abgesehen von dem knapp zugemessenen Raume — um so
eher, da wir des Zusammenhangs wegen in den verschiedenen Abschnitten der
vorhergehenden Bücher Staatsphysik — rechtlich-⸗sittliche Grundlagen des Staa⸗
ses — formale Politik) bereits sehr viele Gegenstände und Fragen, welche an
sich der materiellen Politik angehören, anticipirt haben als Beispiele oder zur
Verdentlichung. Auch werden wir vermeiden in diesem wissenschaftlichen Werke
Fragen zu verhandeln, welche der Tagespolitik angehören und geeignet find
Leidenschaften auf Kosten einer objectiven Auffassung aufzuregen, oder der
philistermäßigen Kannengießerei und der Conjecturalpolitik überlassen bleiben
sollen. Nur so weit es der praktische Zweck dieses Handbuches und die allge⸗
meinen Grundsätze nothwendig machen, werden wir solche Punkte berühren.
Die Mittel, welche die materielle Politik anzugeben hat, sind theils solche,
durch welche die objectiven Staatszwecke Sicherheit und Wohlfahrt) direct er⸗
strebt werden, z. B. Unterrichtsanstalten, Gesetzbücher, internationale Verhand⸗
lungen, Krieg; theils diejenigen, durch welche die Verwirklichung jener Mittel
und demnach indirect auch des Staatszweckes möglich gemacht wird. Diese
Abtheilung begreift hauptsächlich die Finanzwissenschaft, welche der Staatsver—
waltung die sachlichen Mittel zu Erreichung ihrer Zwecke liefern soll und die
Organisation des Wehrwesens und Beschaffung des für dasselbe erforderlichen
Materials. Diese Unterscheidung ist von praktischer Wichtigkeit: sie soll das
Bewußtsein erzeugen, daß die Erlangung einer großen Staatseinnahme und
die Aufstellung einer gut geschulten und ausgerüsteten Armee nicht Zwecke
an sich sein dürfen, sondern bloß die Mittel zu Erstrebung der eigentlichen
Staatszwecke: es ist daher nicht unpassend, wenn man die bezüglichen Wissen⸗
schaften (Finanzwissenschaft und Kriegswissenschaft) in ihrer Beziehung zur Po⸗
ditik als dienende Wissenschaften bezeichnet, wiewohl auf der andern
Seite das Studium derselben einen ganzen Mann erfordert und insbesondere
die gründliche Kriegswissenschaft durch eine Verquickung mit politischen Theo⸗
rieen nicht gewinnen kann. Die systematische Classification der einzelnen Ab⸗
cheilungen der materiellen Politik stößt aber, wie jede aus reinen Begriffen ent⸗
wickelte Systematik, auf mehrfache Schwierigkeiten, welche eben nur beweisen,
daß die Objecte der Wirklichkeit dem Gesetze des begriffmäßigen Denkens sich
aicht unterwerfen, und daß im Staate, der ein lebendiger Organismus ist
—A 224) alle Organe und Functionen in einer Wechselwirkung stehen
ain unzertrennliches Ganzes bilden, wovon kein Theil ohne den andern
bestehen kann. So wird die Sicherheit, welche die specielle Aufgabe der Justiz⸗
pflege ist, durch Beförderung der Wohlfahrt wesentlich erleichtert und die Rechts⸗
sicherheit ist ein mächtiger Hebel für die Beförderung der Wohlfahrt; der wirth⸗
schaftliche Aufschwung wird durch Bildung Culturpolizei) unterstützt, und durch