11, 1. Politik der innern Staatsverwaltung. 601
wenigstens in decenter Weise behandelte Erörterungen über religiöse und kirch—
iche Fragen, Geschichte und Dogmen durch äußern Zwang zu beschränken.
Der Kirche selbst wünschen wir, daß sie bei Festhaltung ihrer innern Ordnung
ich nicht übermäßig ereifere über literärische Producte, die ihr anstößig sein
nögen oder sich in leidenschaftliche Controversen und Ausbrüche einlasse, die
ihr selbst schaden können. Es ist unsere feste Ueberzeugung, daß die Religion
n der geistigen Natur des Menschen wurzelt (V. B. 8 107), daß eine posi⸗
ive Religion Bedürfniß der Völker ist 58 109 -111) und daß die christliche
Kirche sich mit Erfolg gegen unkirchliche Tendenzen behaupten wird, wenn ihre
Freiheit vom Staate geachtet wird, eine Freiheit, gegen welche freilich confes⸗
gonelle oder atheistische Gegner die bureaukratische Bevormundung anrufen.
Wir brauchen nicht speciell anzugeben, welche literärische Erscheinungen in
Frankreich, Deutschland und England wir hier zunächst im Auge haben. Wir
joffen, daß die tiefere philosophische Forschung und eine Literatur im Geiste der
benusées de Pascal den Eindruck jener die strenge Orthodoxie angreifenden
Schriften auch bei freien und wissenschaftlich gebildeten, aber religiösen Gei⸗
dern überwinden wird, und solche Bestrebungen sollte, die Kirche gewähren
assen.
Eine treffliche Erörterung über das Verhaͤltniß des Staates zur Kirche
findet sich im Dictionn. génér. de la politique Art. Cultes von Miche!
Nicolas. Nachdem der Verfasser die Systeme der Theokratie (welche in
der Urgeschichte überall die Kindheit der Völker beherrschte und entwickelte, aber
jetzt dem Fortschritte entgegentritt, der Cäsaropapie, welche das Geistige
anter die Herrschaft der Gewalt stellt und beiden nachtheilig ist, und der Con⸗
dordate, welche nur einen faulen Frieden bewirken, verworfen hat, verthei⸗
digt er die gänzliche Trennung der Culte vom Staate, nach dem in den
V. St. geltenden Grundsatze: dieser letzte Abschnitt und die Widerlegung der
Befürchtungen der staatlichen Ordnung von der völligen Emancipation der
Kirche und den Schwärmereien mancher Sectirer verdient vorzugsweise gelesen
zu werden.

III. Von der Preßfreiheit.

Da Rotteck, dessen Eintheilung wir adoptirt haben, die Preßfreiheit im
Abschnitte von der Culturpolitik behandelt, so koöͤnnen wir einfach verweisen auf
das in B. VII. d 16. B. S. 80 89 über VPreßfreiheit gesaate und B. IX.
5. a. E.

iy. Vflege der schönen Künste und Theatercensur,
Ungeachtet Rotteck durch die Hypothese eines Grundvertrages und
die Beschränkung des Staatszweckes auf dasjenige was Alle, nach