602 Materielle Politik.
ihren Bedürfnissen wirklich wollen und benutzen können, etwas befangen
ist, so wird er doch durch seinen bessern Genius und edlen Sinn bestimmt, dem
Staate auch die Ermunterung und Pflege der schönen Künste, namentlich auch
des Theaters als Bildungsmittel zu empfehlen (a. a. O. S. 361 ff.) Nur zu bil—
ligen ist, was er beifügt, daß das Maaß der Unterstützung durch die localen,
zumal nationalökonomischen Verhältnisse bestimmt werden müsse. Dieses Thema
ist anziehend genug, um zu näherer Erörterung desselben zu versuchen. Aber
wir müssen uns auf einige Andeutungen beschränken. Die erste Frage, welche
einer ernstlichen Erwaͤgung bedarf, ist, ob der Staat wirklich berechtigt sei auf
Kosten der Gesammtheit pecuniäre Opfer zu Ermunterung und Pflege der schö⸗
nen Künste zu bringen, für Erbauung schöner Gebäude Ausgaben zu machen,
welche nichts eintragen, und ob die staatliche Fürsorge für die ästhetische Bil—
dung dieser wirklich zuträglich sei, ob es nicht besser wäre, diese der naturge—
mäßen freien Entwickelung zu überlassen? Bei einem hellenischen Volke, wo
die Individualitäät in dem Gesammtleben der Polis aufging, ist die Beantwor⸗
tung nicht schwer: so mochten auch die Medicäer den feinen Sinn der Florenti—
ner und der Römer durch die Ermunterung der schönen Künste befriedigen.
Aber anders gestaltet sich die Sache in dem ökonomischen Zeitalter und durch
die demokratische Gesinnungsweise: und da dem monarchischen Princip oder
der Autokratie unserer nördlichen Regionen der Sinn für das Wahrhaftschöne
nicht von Gottesgnaden angeboren ist, so liegt die Gefahr nahe, daß die staat—
liche Protection unter dem Einflusse von Schmeichlern und Zudringlichen und
durch die Benutzung für anderweitige politische Zwecke eher einen verderblichen
Einfluß übe und daß die Züchtung von Artisten auf Staatskosten eine Ueber—
production des Mittelmäßigen zur Folge habe.
Vollends zu mißbilligen ist es, wenn durch Ausgaben dieser Art die Haupt⸗
stadt eines Landes auf Kosten der Provinzen (Departemente) begünstigt wird,
oder wenn diese Ausgaben, welche immerhin Luxusausgaben sind, nützlichere
Verwendungen z. B. für Volksunterricht, für Straßenbau u. dgl. unmöglich
machen. Endlich räth die Staatsklugheit in der beschraͤnkten Monarchie, nicht
einer systematischen Opposition durch solche Ausgaben Gelegenheit zu gehässi—
gen Ausfällen zu geben, welche bei der ungebildeten Mehrzahl der Steuerpflich—
tigen nur zu geneigte Ohren finden.
Schließlich müssen wir ebenfalls billigen, was Rotteck a. a. O. über die
Theatercensur sagt; sie ist der Censur der Druckschriften nicht zu vergleichen,
da theatralische Darstellungen vor einer zahlreichen Versammlung stattfinden,
auch von Minderjährigen und solchen besucht werden, welche nicht lesen, und
weil die Lehren der Ueppigkeit und Wollust und die Maximen der Arglist und
Unrechtlichkeit, die das Theater zum Besten gibt, durch verführerische plastische
Künste und Musik unterstützt werden. Nur darf dieser Vorwand nicht benutzt