606 Materielle Politik.
verhindern, und nicht versucht wird, dem Staate durch leichtsinnige Zumuthun—
gen übertriebene Ausgaben zu verursachen. Richtig ist auch die Bemerkung,
daß es zweckmäßiger sei, soweit nicht besondere Stiftungen oder Armenfonds
ausreichen, die nöthigen Zuschüsse des Staates aus der allgemeinen Staats—
kasse zu erheben als eine besondere Armensteuer, welche leicht bei den
Unterstützungsbedürftigen die communistische Ansicht einer Rechtspflicht erzeu⸗
gen könne. Schließlich erwähnt Rotteck die verschiedenen Anstalten als Ar⸗
beitshäuser, Armenhäuser, Krankenhäuser, Waisenhäuser,
Suppenanstalten, Hilfsanstalten, Sparkassen.
Wir beziehen uns auf das in frühern Büchern unsers Handbuches über
das Thema der Armenunterstützung Gesagte, B. III. 88 70 -73. B. VI.
88 103. 104. 106.

510. 3. Von der polizeilichen Sorgfalt für die Sicherheit des
Staates selbst.

Rotteck a. a. O. 89 37—41. Wir können diesen Abschnitt der Polizei—
wissenschaft Rottecks nicht als gelungen betrachten: offenbar hat er dabei die
sog. hohe Polizei (haute police) im Auge, und kann die Aufgabe, die sie
zu erfüllen hat, nicht ganz negiren; doch will er sie auf jede Weise beschränken
und lähmen. Dabei kommt ein seltsames Durcheinander, indem selbst die Be⸗
völkerungspolitik oberflächlich hineingezogen wird; daneben werden die Staats—⸗
metaphysik und die Verfassungslehre angerufen, um die hohe Polizei gewisser⸗
maßen als entbehrlich, oder gar als etwas böses darzustellen. Wir theilen zwar
seine Ansicht, daß der Absolutismus, welcher sich selbst als Zweck setzt, oder eine
Regierung, welche ihr Sonderinteresse über den Staatszweck setzt, die Polizei
anders handhaben wird als eine Regierung, welche ihre Pflicht darein setzt, die
öffentliche Wohlfahrt zu befördern; aber wenn Rotteck will, daß die Staatsge—
walt nicht stark genug sein soll, um das Volk gegen seinen Willen zu beherr⸗
schen, so müssen wir wiederholen, was an einem andern Orte gesagt ist und
auch von Rotteck anerkannt wird, daß der ideale Gesammtwille und der
Wille des von ihm sogenannten „natürlichen Organs des Volkswil—
lens“ d. h. der Massen keineswegs identisch sind, daß der vernünftige Volks—
wille und die höhern Interessen der Gesammtheit durch die Ochlokratie oder
Anarchie aufs äußerste bedroht werden kann und die Staatsgewalt Polizei) die
geeigneten Mittel besitzen muß, antisociale und anarchische Bewegungen zu ver⸗
hüten oder zu unterdrücken; daß diese Mittel mißbraucht werden können,
ist — nach einem allgemeinen Grundsatz — kein Grund dieselben zu verwerfen.
Wir müssen aber speciell auf das Verhältniß solcher Staaten aufmerksam ma⸗
chen, wo in gewissen Provinzen mächtige Classen, oder Nationalitäten“ die