—310 Materielle Politik.
Notizen beschränken, die den Leser, welcher dessen bedarf, in den Stand setzen
werden, die gesuchte Belehrung in den bezeichneten Werken zu finden.
Wir erlauben uns bloß aus Thatsachen der Erfahrung und Beobachtungen
ein paar aphoristische Bemerkungen beizufügen:
Da gefährliche und verbrecherische Subjecte sich der Entdeckung und Fest⸗
nahme durch öftere Veränderung des Aufenthaltes zu eutziehen suchen, auch
meist gar keinen bestimmten Aufenthalt haben, so ist nothwendig, daß bei den
Centralbehörden eine prompte Uebersicht der verübten oder versuchten Angriffe
auf Personen und Eigenthum, welche in einer gewissen Periode auf verschiede—
nen Punkten des Staatsgebietes sich ereignen, organisirt werde, nebst den No—
tizen über die specielle Art der Verbrechen, die Art und Weise der Verübung
und die Indicien der Urheberschaft, weil diese Uebersicht sehr nützlich ist, um die
Richtung und den jeweiligen Aufenthalt solcher Streichvögel zu entdecken und
die Indicien durch Zufammenstellung zu verstärken. Damit combinirt sich die
geräuschlose Beobachtung anerkannt gefährlicher oder verdächtiger Subjecte, um
ihren jeweiligen Aufenthalt zu ermitteln und mit den Anzeigen verübter verbre—
chherischer Handlungen zu vergleichen.
Diejenigen, welche aus dem Einkaufe von Gold- und Silberwaaren, altem
Kupfergeschirr, Messtng, Erz, Eisen ein Gewerbe machen, sollten verpflichtet
werden, über diese Einkäufe eine genaue Buchführung mit Bezeichnung der
Gegenstände, des Tages, des Verkäufers, des bezahlten Preises, nach einem
Formular einzurichten, wenn sie nicht für Hehler angesehen werden wollen;
diese Buchführung, welche stets der Behörde zur Einsicht offen stehen soll, dient
sowohl um Hehlerei zu verhüten, als um die Urheber von Verbrechen auszu—
mitteln und zu überweisen.
Bei dem seit fünfzig Jahren beispiellos gesteigerten lebhaften persönlichen
Verkehr der Angehörigen auch der entferntesten Länder und Völker und der ver—
minderten Strenge des Paßwesens kommt es, nach vielfachen Erfahrungen, die
man überall zu machen Gelegenheit hatte, häufig vor, daß Individuen, die sich
für reich, vornehm ausgeben, das leichtgläubige Publicum um große Summen
betrügen oder sonst durch Täuschungen Unheil stiften; manchmal find es Sub—
jecte, welche wirklich ihrer Geburt oder Erziehung nach den s. g. vornehmen
oder gebildeten Classen angehören, aber moralisch und bürgerlich gesunken sind,
flüchtige Verbrecher u. dal. Oft aber stnd es gemeine Betrüger, welche durch
Schwindeleien, Verschwendung und äußeres Auftreten oder durch falsche Vor—
gebungen und listige Benutzung politischer Sympathieen diejenigen täuschen,
welche keine Menschenkenntniß besitzen und sich darauf zu gut thun mit solchen
interessanten Männern in Beziehung zu kommen. Nach unserer Ansicht ist es
die Pflicht und das Recht der Polizei, von solchen „großen Unbekannten“ oder
Berühmten“ die nöthigen Ausweise über ihre persoͤnlichen Verhältnisse, die