624 Materielle Politik.
Pufendorfs und seines Uebersetzers und Commentators Barbeyrac lbesser
der Auszug: de officio hominis et civis) von Christ. de Wolff, Jus naturae,
melthodo scientitica pertractatum in acht formidabeln Quartbänden 1740 —
1749. Beliebt bei den Diplomaten des gewöhnlichen Schlages, weil mäßig
ausführlich und durchsichtig (seicht) ist iumer noch Vattel, Le Droit des Geus
zuerst 1758, in neuester Zeit (1863) wiederholt in Paris aufgelegt mit Notes
pon Pinheiroß-sFerreira und du baron de Chambrier d'Oleires, Pra—
dier-Fodéré u. a. in 2. vol. in 8. oder in-18 nach Belieben.
Von den classischen Werken der Martens, Klüber, Wheaton, Heffter, wäre
überflüssig zu sprechen, da sie allbekannt sind.
Wir können nicht umhin, immer noch mit höchster Achtung das berühmte
Werk von Hugo Grotius, De Jure Belli ac Pacis 1825 zu erwähnen, es war
eine That, indem es der Verwilderung und dem Rechte des Stärkern Respect
vor dem Rechtsgesetze und dadurch demselben wenigstens einige Mäßigung
einflößte; der Grundgedanke, welcher dasselbe aus der ethischen Natur, dem
Geselligkeitstrieb des Menschen entwicelte, ist philosophisch ganz richtig; die
Manier, die theoretischen Sätze durch Autoritäten zu unterstützen, war im Geiste
der Zeit und nothwendig, um die Zeitgenossen zu überzeugen; daß er das
strenge) Recht nicht immer von den Vorschriften der Moral getrennt habe, wird
ihm in der neuesten Zeit weniger zum Vorwurfe gemacht werden, welche auch
im Völkerrechte nicht mehr bloß negative Pflichten annimmt. Den großen, für
die Civilisation und den Fortschritt wirksamen Einfluß dieses Werkes beweist
die Thatsache, daß es nicht nur in zahlreichen Auflagen herausgegeben und von
den ausgezeichnetesten Gelehrten commentirt, sondern in alle Sprachen übersetzt
wurde. Die neueste französische Ausgabe ist folgende:
Le Droit de la Guerre et de la Paix par Hugo Grotius, nouvelle
traduction, précédée d'un essai hiographique et historique sur Grotius
et son temps, accompagnée d'un choix de notes de Barheyrac et
Burlamaqui, complétée par des notes nouvelles, mise au courant
des progrèòs du droit publie moderne et suivie d'une table analytique
des matières, por M. P. Pradier-Fodéré. 2. vol. 8. Paris 1864.
Es kann dem Verdienste Groots keinen Abbruch thun, wenn nachge—
wiesen werden kann, daß die Grundsätze eines geläuterten Völkerrechtes nicht
nur den griechischen Philosophen Kaurent, Hist. du droit des gens) bekannt
sondern auch im Mittelalter einzelnen ausgezeichneten Geistern, namentlich unter
den Canonisten, bekannt waren und daß der Italiener Albericus Gentilis9

* Ob er und sein Bruder Seipio Gentilis, welcher in Basel doctorirte, in Altorf
docirte, Söhne des wegen seiner freien Denkweise über theologische Fragen vielfach verfolgten,
im Kanton Bern als Socinianer verurtheilten Valentin Gentilis waren? Bayle, Diet
V. Gentilis.