326 Materielle Politik.
Rousfset, Histoire de Louvois et de son administration militaire et
politique, nouv. Edit. 1863. 4. vol. in-8. et in-18.
Auch der von M. Block herausgegebene Dictionn, Génér. de la
politiqueé enthält eine Reihe conciser aber gediegener Artikel über Gegen—
stände des Völkerrechtes: Agent diplomatique — Alliance — Asile — Blocus
— Congres — Diplomatie — Droit des Gens — Equilibre politique —
— Etranger — Europe — Frontieres naturelles — Guerre — Intervention
— Mediation — Ministres — Nationalités — Neufralité — Note diplomatique
- Paix perpétuelle — Protocolo — Pavillon.

84. Das Princip und das höchste gesetz des Polkerrechtes.

Die philosophische Schule, welche nach dem Beispiele von Thomasius
das Recht strenge von der Pflichtenlehre (Sittengesetz) trennte und ato—
mistisch den Staat als einen Mechanismus construirte, faßte auch das Völker—
recht lediglich als den Inbegriff der Bedingungen des friedlichen Neben—
einanderbestehens souveräner isolirter Staaten auf, welche in ihren Be—
ziehungen nur das negative Gesetz anerkennen, die Rechte der andern nicht
zu verletzen; jede positive Leistung (welche sich nicht indirert aus jener nega⸗
tiven Pflicht herleiten läßt) sei eine bloße Gefälligkeit: wie der Staat eine bloße
Rechtsanstalt zum Schutze der Sicherheit gegen Angriffe von Innen oder Außen,
so sei die Forderung des Völkerrechts auf die Enthaltung von Angriffen be—
schränkt, und im übrigen jeder Staat rechtlich ohne Verpflichtung die Wohlfahrt
der andern oder die allgemeinen Interessen zu befördern. Aber sowie das ideale
Staatsrecht neuerer Zeit den Staat als einen lebendigen Organismus aufge—⸗
faßt und den objectiven Zweck desselben auf die Beförderung der allgemeinen
Wohlfahrt und der höhern Interessen ausgedehnt hat, so hat auch die ideale
Auffassung der Menschheit als einer brüderlichen Vereinigung, wie sie schon den
Stoikern vorschwebte und von Cicero gelehrt wurde und die christliche Anerken—
nung dieser Brüderschaft und die religiöse Betrachtung der verschiedenen Völker
als providentieller Werkzeuge des Fortschrittes jene beschränkten Begriffe eines
atomistischen, bloß negativen Völkerrechtes beseitigt und neben der Sicherheit
auch die gemeinsame Erstrebung der Wohlfahrt und die nothwendige Mitwir⸗
kung in Allem, was die eigene Existenz nicht gefaͤhrdet als das Gesetz des in⸗
dernationalen Rechtes aufgenommen. Wenn die Forderungen, welche jetzt in
eivilisirten Staaten an den Staat gemacht werden, den bloßen Sicherheitszweck
aicht als befriedigend anerkennen, so ist in dem Gebiete des Völkerrechtes die
Verflechtung aller materiellen Interessen durch den Weltverkehr eine Macht,
welche gebieterisch die Beseitigung aller Hindernisse fordert, welche den allge⸗
meinen Interessen widerstreiten, oder das Sittengesetz (die göttlichen Gebose)