328 Materielle Politik.
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Zweck gebilligt. In dem gleichen Geiste erklärt sich die öffentliche Meinung der
rivilisirten Welt befriedigt durch die Verhinderung des Verbrennens der brah—
minischen Wittwen, während sie mit Abscheu verdammt, daß die frommen Britten
die Hindu's von den Kanonen wegblasen ließen. Längst nachdem der Glaube
an die päbstliche Autorisation erloschen war und die fanatische Intoleranz der
Spanier in Nordamerika in das Extrem des politischen Indifferentismus um⸗
geschlagen hatte, bemächtigten sich die angelsächsischen Kolonisten der von In—
dianerstämmen bewohnten Gebiete. Mohl in s. Encycl. d. StWW. 870
bespricht dieses mit Unbefangenheit; wir theilen die Ansicht, daß diese Occupa—
tion an sich, wenn dabei mit Schonung verfahren wird, sich durch die Interessen
der Cultur und der kosmopolitischen materiellen Wohlfahrt rechtfertigt. Frö⸗
bela. a. O. Kap. 22 stellt die civilisirten Volker (Staaten) der Gesammtheit der
wilden, barbarischen, passiven oder in ihrer Bildung zurückgebliebenen, verfal⸗
lenen, verknöcherten Racen und Völker“ gegenüber und erklärt es für die Auf—
gabe jener „‚diese niedern Glieder des Menschengeschlechtes durch Belehrung,
Anleitung, nöthigenfalls durch Zwang und Beherrschung den allgemei—
nen Culturzwecken dienstbar zu machen“, a. a. O. S. 339. Er führt dieses des
weitern aus und findet speciell auch das Auftreten der Franzosen in Afrika, Co⸗
chinchina u. s. w. dem natürlichen Berufe Frankreichs angemessen. „Weltpoli—
tik erzwungen durch die Nothwendigkeit des freien Welthandels und freier Welt⸗
handel erzwungen durch die Rivalität der großen Weltmächte — das ist das
Ziel, auf welches unaufhaltsam die moderne Civilisation hintreibt.“
Wir wollten den Geist des modernen Völkerrechtes im Allgemeinen an—
geben, können aber die Einzelheiten des Völkerrechtes, welches eine besondere
Wissenschaft ist und eine ausführliche Behandlung fordert, wozu hier nicht
Raum ist, nicht in dieses Buch aufnehmen, außer soweit der Zusammenhang
mit sich bringt, in den folgenden Abschnitten einige der wichtigsten Punkte vom
Standpunkte der Politik zu besprechen. Die Formen des diplomatischen Ver—
kehrs werden wir in dem letzten Abschnitte berühren.
Manches ist schon in den früheren Theilen dieses Handbuches berührt
l. B. 8 12. die Selbstständigkeit des Staates; 1I1. B. &amp; 21 das Staatsgebiet;
98 28 -30. die s. g. Nationalitäten; VII. B., Einleitung 8 2. die Anerken—
aung eines Staates; 89 8. 9. das Indigenat und das Aufenthaltsrecht der
Fremden; IX. B. 8 20. S. 407 das Recht der Occupation unbewohnter oder
heidnischer Länder; X. B. d 3. die Solidarität des Bundesstaates gegenüber
dem Auslande; 8 8. die Neutralität der schweizerischen Eidgenossenschaft.