12, 2. Politik der auswärtigen Angelegenheiten. 629

2. Die Politik im engsten Sinne.
Politik in Hinsicht der auswärtigen Angelegenheiten.)

5. Die Aufgabe der Politik im engsten Sinne der auswärtigen Angelegenheiten).

Wenn die Aufgabe der Politik als Wissenschaft im Allgemeinen bestimmt
ist als die Lehre von dem objectiven Zwecke (der ethischen Bedeutung) des
Staates und den hypothetischen Mitteln diesen Zweck nach gegebenen Verhäͤlt⸗
nissen bestmöglich zu erreichen, die verschiedenen untergeordneten Zwecke dem
höchsten Zwecke dienstbar zu machen und nach ihrer relativen Wichtigkeit zu
Hordiniren (1. Bd. Einleit. S. 8 ff. J. Buch dd 88 ff.), so ist dadurch auch die
Aufgabe der „Politik im engsten Sinne“ olitik d. ausw. Angelegenheiten)
von selbst gegeben, als die Lehre von dem Staatszwecke in den Bezie—
hungen zum Ausland und von der zweckmäßigen Behandlung
dieser Beziehungen. Es muß dabei Alles berücksichtigt werden, was im
J. Buche über das Wesen des Staates als eines lebendigen Organismus,
dessen Zweck höher steht als die egoistischen Zwecke der Individuen, gesagt ist:
zugleich aber darf nicht vergessen werden, daß die Menschen nicht um des Staa⸗
es willen, sondern der Staat um der Menschen willen vorhanden ist, nur nicht
ausschließlich der jetzt existirenden Individuen wegen und nicht fur ihr materiel—⸗
les Wohlsein allein a. a. O. S. 42. Es muß daher auch die Politik der auswär⸗
igen Angelegenheiten diese beiden Objecte anstreben, doch so, daß der Staats⸗
weck im e. S. als die Grundlage aller individuellen Wohlfahrt als das
Höhere unbedingt, in zweiter Linie aber auch die Wohlfahrt der Einzelnen das
Ziel ist. Nach den Stufen der Nothwendigkeit wird die Rechtssicherheit,
der Schutz der Rechte gegen Angriffe von Außen die erste Aufgabe sein; aber
die Erstrebung derselben setzt die Existenz des Staates voraus und daher
ist die Selbsterhaltung des Staates die erste unabweisliche Aufgabe
.a. O. S. 9. Die Erhaltung der Integrität und Selbststaändigkeit
des Staates überwiegt aber die Erhaltung einer positiven Staatsform
and es ist ein politisches Verbrechen im Interesse einer speciellen Staats⸗
form, es sei die absolute Monarchie oder eine s. g. Constitution, die Sorge für
die Erhaltung des Staates zu vernachlässigen und aus Partheigeist die Mittel
zu Vertheidigung des Staates zu verweigern. Sowohl diese Aufgabe (Selbst⸗
erhaltung des Staates und Schutz seiner Bürger gegen das Ausland) als die
Erstrebung der materiellen Wohlfahrt und der Cultur hat durch die Entwicke⸗
lung der politischen Verhältnisse (der Wechselwirkung und relativen Machtstel⸗
lung der Staaten und des Verkehres) zu einer Wechselwirkung der Weltmächte
in beiden Hemisphären und zum Weliverkehre eine Ausdehnung erhalten, welche