12, 2. Politik der auswärtigen Angelegenheiten. 631
Theorie'“, welche verdient als praktisch anerkannt zu werden, auf die italie⸗
nische, polnische, ungarische, griechische Frage an, geräth aber mit sich selbst in
Wibderspruch, indem er die von den Tuilerien proclamirte Revision der Karte
von Europa befürwortet S. 281 ff. Es ist schwer zu begreifen, wie sich eine
solche Anspielung auf Wiederherstellung Polens und eines mächtigen Italiens
mit folgenden Aeußerungen reimt: „Das Interesse Frankreichs fordert nicht die
Abtrennung Venetiens von Oesterreich; Frankreich hat kein wahres Interesse
zu wünschen, daß das Festungsviereck in andern als österreichischen Händen sei⸗
S. 260. S. 263 ff. „Es kann Frankreich mit der Wiederherstellung Polens
aicht Ernst sein. Louis Napoleon benutzt die Revolution als Mittel seiner Po—
litik gegen andere Länder: sie ist für ihn ein Mittel des Krieges.“ Dieses wird
damit entschuldigt, daß England es nicht besser macht. „Die Frage der Mit⸗
tel darf leider überhaupt in der Politik nicht zu streng genommen werden; die
Frage der Zwecke ist es, welche eine genaue Beachtung verdient“ S. 251.
S. 260 f. Mit dieser Theorie“, welche man oft den Jesuiten zum Vorwurfe
macht, werden sich die Diplomaten der macchiavellistischen Schule befreunden.
Die bloße Thatsache der wirklich errungenen oder behaupteten Souverä⸗
nität ist die unerläßliche und erste Bedingung einer internationalen Existenz
Rechtsfähigkeit), aber an sich noch nicht die anerkannte Berechtigung. Sie ist
in mehrfachen Beziehungen mangelhaft, so lange sie nicht die Sanction der
völkerrechtlichen Anerkennung von Seite der andern civilisirten Staaten erhal⸗
ten hat. Die Existenz einer physischen Person Individuum) ist eine That⸗
sache, welche durch die sinnliche Wahrnehmung constatirt wird, ein Natur—
wesen: der Staat ist eine moralische Person, ein Gedankenwesen, eine
Art Firtion, deren Rechtsfähigkeit auf der Anerkennung durch die andern civi⸗
lisirten Staaten (die Staaten⸗Republik) beruht, wie die Rechtsfähigkeit einer
Torporation oder einer Stiftung im Staate auf der ausdrücklichen oder still⸗
schweigenden Anerkennung durch die Staatsgewalt. Heffter 823. Whea—
ton, Elémens du droit ernational I. P. Chap. 2. 88 6 ff. Mohl, Encyc.
871. Diese Anerkennung wird oft verzögert von Seite derjenigen Staaten,
welche aus Rechtsgrunden oder Interesse die Entstehung des neuen Staates
nicht gern sehen, oder durch Anerkennung desselben nicht Rechte Dritter ver⸗
letzen oder als Begünstiger einer revolutionaͤren Macht angesehen oder behan⸗
delt werden möchten. Allerdings kann eine mächtige Nation, welche sich der
Kraft bewußt ist, ihre Selbststaäͤndigkeit nachhaltig und siegreich zu behaupten,
eine formelle Anerkennung entbehren, das revolutionäre und das impe—
rialistische Frankreich hat dieselbe als eine Einmischung oder als einen Schimpf
zurückgewiesen. Freilich lag die Anerkennung implicito inden Friedens⸗ und
Staalsvertraͤgen, welche successiv die andern Staaten mit Frankreich abschlossen.
In der Regel aber wird von den meisten Staaten großer Werth darauf gesetzt