336 Materielle Politik.
(S. oben 8 5). Da aber die materiellen und moralischen Kräfte die Macht)
der Staaten sehr ungleich sind, so wird ein mindermächtiger Staat suchen
müssen, sich durch Bündnisse mit andern — es sei in der Form von Defensiv—
oder Offensiv-Allianzen oder einseitiger Garantie — gegen Angriffe mächtigerer
Staaten zu sichern oder bei schon eingetretener Gefahr diesen Beistand anrufen,
gestützt auf den Grundsatz, daß ein ungerechter Angriff eine Verletzung des Völ—⸗
kerrechtes ist, worauf die Sicherheit Aller beruht. Nicht nur der Rechtssinn,
sondern die Staatsklugheit sollte besonders die minder mächtigen Staaten ver⸗
mögen für den jeweilen bedrohten einzustehen und durch festes Zusammenhalten
zu verhindern, daß nicht ein übermächtiger Staat successtv die mindermächtigen
unterjoche, oder mehrere Großmächte sich vereinigen, um die kleinen Staaten
unter sich zu theilen. Aus diesem Streben der Selbsterhaltung entwickelt sich
die Idee des politischen Gleichgewichtes, welche man unrichtig gedeutet
hat, als wenn die Gleichgewichtspolitik eine materielle Machtgleichheit aller
Staaten bedinge“). Sie fordert nur, daß ein Verhältniß und eine ausdrückliche
oder stillschweigende Association der Staaten hergestellt oder behauptet werde,
welche die Oberherrschaft Hegemonie, Präponderanz, Suzeränität) eines oder
mehrerer übermächtiger ausschließt und die Sonveränität und Rechtsgleichheit
der übrigen schützt. Diese Idee hat schon den Griechen vorgeschwebt und wurde
nach der Reformation wachgerufen durch die Gefahr einer despotischen und in—
toleranten Universalmonarchie, welche durch die Vereinigung! Spaniens und
Oesterreichs unter dem Scepter des Hauses Oesterreich entstanden war. Whea⸗
ton, Hist. dos progrès du droit des gens 1841. J. Période 82. Frantz,
Untersuchungen üb. d. europ. Gleichgewicht. 1. Allgemeine Idee d. eur. GGe—
wichts. Ortolan, Equilibre politique, im Dict. général de la Politique.
Der westphälische Friede hat für die Continentalstaaten des europäischen
Abendlandes die Feststellung des politischen Gleichgewichtes in dem angegebe—
nen Sinne zu einem garantirten Gesetze des europäischen Völkerrechtes erhoben
und ist insofern auch seither — bei allen materiellen Veränderungen im Einzel—
nen — als Grundlage und Gesetz des europäischen Staatensystemes betrachtet
worden. Proudhon, Les traitéôs de 1815 ont-ils cessé d'existorꝰ Chap. 2.
Seither und besonders in neuerer Zeit in Folge der Eroberungen Napoleons ist
diese Frage ein obligates Thema der Publicisten geblieben. Die Thatsache,
daß dieses Gleichgewicht oft nur als Vorwand mißbraucht wurde, um eigen⸗
nützige Absichten zu bemänteln, der an sich richtige Satz, daß jedem Staate

*) Allerdings wurde eine solche Gleichheit in Aussicht gestellt in dem von Heinrich IV.
angeregten und von Sully ausgearbeiteten, auch factisch angebahnten Project einer Republique
 très chrétienne, welches in den Economies Royales angegeben ist. Man durchschaut
aber die schlaue Absicht, Frankreich zum Schiedsrichter Aller zu machen.