838 Materielle Politik.
sondern nur Schutz gegen Angriffe von Außen oder gegen anarchische Bewe⸗
gungen zum Zwecke hatte. Wir halten diese Theorie für richtig, ohne die Frage
zu präjudiciren, ob oder inwieweit die Intervention in die innern Angelegen—
heiten eines Staates unter gewissen Umständen gerechtfertiget sei. Diese schwie—
rige Frage des Interventionsrechtes im Interesse des Gleichgewichtes ist eben⸗
falls einläßlich und im wesentlichen übereinstimmend mit Ortolan, erörtert
von Wheaton, Elémens du droit international 2. Partie Chap. 1. 83.
Nach den Maximen des positiven Völkerrechtes ist ein souveräner Staat
als solcher keinem Richterspruche einer höhern Gewalt unterworfen: wenn er
daher mit einem andern Staate in Streitigkeiten verwickelt wird, so ist jede
Parthei nur ihrem eigenen Gewissen verantwortlich, dritte Staaten aber, wenn
sie nicht sich zu einer derselben schlagen, müssen den Entscheid des Krieges als
ein Gottesurtheil betrachten und an dem Sieger das Recht der Eroberung re—
spectiren; allein dieser Grundsatz des positiven Völkerrechtes ist in der Wirklich—
keit oft im Widerspruche mit dem objectiven Rechte, und daher läßt es sich recht—
fertigen, wenn im Interesse des Gleichgewichtes einer gefährlichen Machterwei—
erung durch Eroberung entgegen getreten wird.
Endlich bemerkt Ortolan übereinstimmend mit Proudhon, daß die con⸗
creten Territorialbestimmungen gewöhnlich durch Congresse festgestellt werden,
wobei die Diplomaten oft nur ein materielles Gleichgewicht nach statistischen
Berechnungen des Areals und der Population ins Auge fassen, ohne sich um
den Willen der Bevölkerung und die moralischen Zustände zu kümmern, und
daß die hieraus resultirenden Uebelstände und Antipathieen spaͤter Aenderungen
durch Volksbewegungen erzeugen, welche als faits accomplis allseitig anerkannt
werden, hierin liege aber nicht eine Vernichtung des Gleichgewichtes, welches
keinen unabänderlichen Statusquo sanctionirt; es sei nur der Beweis, daß das
statistische Gleichgewicht durch die natürliche Berechtigung der Völker in einzel—
aen concreten Bestimmungen modificirt wird, wie es der jetzigen Culturperiode
angemessen ist“).

x) vL'Idéo primitive d'un arrangement systématique pour garantia ux états ren—
fermés dans la même sphère d'action politique la possession intègre de leur terri—
toire et autres droits souverains, est aussi ancienne que la science de la politique
méônne. Le système de l'équilibre des puissances, s'il n'était pas compris en théorie,
stait aumoins adopté en pratique par les anciens états de la Grèce et les nations limi-—
trophes. L'idée en est donnée por Polybe J. 33 854. Dans ses discours Démosthène
conseille souvent à ses compatriotes la politigqus de conserver entre les états de la
Grèce l'équilibre qui sut troubls par la puissance croissante de la Macédoine et par les
projets ambibtieux de Philippe.« Wheaton, Hist. des progrès du D. d. G. I. Periode 52.
Später als Rom den ganzen orbis terrarum seiner Herrschaft zu unterwerfen strebte, suchte
Annibal die Nachfolger Alexanders zu einer Coalition zu bestimmen, wiewohl vergeblich. Dieses
hat dem Grafen d'Antraigues, welchen Buonaparte nicht ohne Grund als einen der thä—