12, 2. Politik der auswärtigen Angelegenheiten. 659
accreditirt sind durch Mittel zu beeinflussen, welche an sich nicht unerlaubt sind,
aber Geheimniß erfordern.

814. Die Dipsomatie und die Oeffentlichkeit.

In den V. St. hat sich die Demokratie von der Nothwendigkeit überzeugt,
die Einleiuung und Abschluß von Staatsverträgen in die alleinige Hand des
Präsidenten zu legen, weil die voreilige Publicität nur nachtheilig wirken könnte
S. oben X. B. 87. S. 510 ff. S. 518.). Auch in England genügt die Er⸗
klärung der Minister, daß die voreilige Publicität gewisser Negotiationen oder
indiscrete Mittheilungen nachtheilig und pflichtwidrig seien, um unzeitige oder
oppositionelle Interpellationen abzufertigen und parlamentarische Erörterungen
zu verhüten. Einiges Nachdenken sollte zu der Einsicht führen, daß im diplo⸗
matischen Verkehr strenges Geheimniß oft um so nothwendiger ist, je wichtiger
die Angelegenheiten, je gespannter die Verhältnisse sind und je mehr daher Neu—
gierde und Theilnahme im Volke sich kundgeben. S. VII. B. &amp; 16. S. 87.
Die Stellung der Diplomaten gegenüber der Presse und den popularen Kund⸗—
gebungen wird dadurch eine höchst unangenehme und es erheischt ein starkes
Pflichtgefühl oder eine Dosis Geringschätzung des prosanum vulgus, um sich
über schiefe Beurtheilung hinwegzusetzen. Oft können zwar Fälle eintreten, wo
es der Regierung selbst erwünscht sein muß, durch offene Mittheilung der Sach—
lage sich des Volkswillens und der Opferbereitheit zu vergewissern, welche frei⸗—
lich nicht immer durch einzelne Partheien und Stimmführer und durch leichtsin—
nige Kundgebungen verbürgt werden. Im Allgemeinen aber und solange die
oerschiedenen Staaten Particularinteressen haben, welche sich oft widerstreiten,
oder Ehrgeiz und Leidenschaften der Machthaber für andere Staaten gefährlich
sind, erlaubt die gewöͤhnliche Klugheit, wie sie auch von Privaten in ihren An—
gelegenheiten beobachtet wird, nicht den Gegner in die Karten schauen zu lassen,
seinen Plan zu verrathen, und der Beistand dritter Staaten kann oft nur durch
geheime Verhandlungen erstrebt werden. Vielleicht haben in letzter Zeit die
Verhandlungen deutscher Kammern und populare Kundgebungen jeder Art in
der schleswig-holsteinischen Angelegenheit in soweit genützt, als sie die s. g.
Vormächte ermuthigten die Interessen und Rechte des deutschen Bundes zu ver—
fechten und dem Auslande die erwachte nationale Gesinnung zu erkennen gaben.
Aber der ruhige unbefangene Beobachter wird jetzt einsehen, daß die aufäng—
lichen Bedenken der Großmächte gegen ein mehr entschiedenes Vorgehen und
die Gefahr dadurch einen allgemeinen Krieg zu entzunden keineswegs aus der
Luft gegriffen waren und daß der Zeitgewinn durch allerlei diplomatische Schach⸗—
züge und Demonstrationen für die Verfolgung des Zieles nur Vortheil gebracht
haben. Wir ehren die patriotische Gesinnung der wahrhaft Deutschgesinnten
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