Vorwort. Ueber Aufgabe und Plan der nachfolgenden Abhandlung habe ich mich in der Einleitung näher ausgesprochen. Hier mögen einige Bemerkungen über Aeusserlichkeiten und kurze Worte des Dankes ihren Platz finden. Der Druck hat bereits im März des vorigen Jahres begonnen und war im Mai bis zum vierzehnten Bogen vorgeschritten; ver- schiedene Umstände haben die Fortsetzung und Vollendung wider Erwarten verzögert. Einige Unebenheiten waren die nothwendige Folge. Die eine wurde verursacht durch die inzwischen erfolgte Veröffentlichung der Aenderungen in unseren Reichsjustizgesetzen. Zwar sind die Bestimmungen, die mit dem Gegenstande des Buchs zusammenhängen, im Wesentlichen unberührt geblieben; aber da Civilprocess- und Konkursordnung eine neue Paragraphirung er- hielten, so stimmten die Anführungen in der ersten Hälfte der Abhandlung zum Theil nicht mehr, Ich hielt es für das Einfachste, wenn ich es auch im zweiten Theile bei der alten Paragraphen- zählung beliess; der Schaden wird, denke ich, nicht gross sein. Ferner konnte die seit dem letzten Frühjahr erschienene Litteratur erst vom fünfzehnten Bogen an benutzt werden; auch ist es leicht möglich, dass mir Einzelnes entgangen ist. Gar nicht mehr ver- werthen konnte ich die kürzlich erschienene Schrift von W. Kauf- mann, Die Rechtskraft des internationalen Rechtes, Stuttgart 1899, die einige der auch von mir erörterten Fragen — freilich von ganz Entgegengesetzten Grundanschauungen aus — behandelt. Uebrigens glaube ich nicht, dass sie mich, wenn ich sie früher kennen ge- lernt hätte, zu ihrer Auffassung bekehrt haben würde. Bei der Arbeit bin ich von Behörden und Einzelnen durch Ertheilung von Auskunft und durch Aushilfe mit Büchern in freundlichster Weise unterstützt worden. Allen hier namentlich zu danken, ist mir unmöglich. Aber ich möchte wenizstens zum