Seite 8 9. Nichtrecipirende Blankettrechtssätze. I. Die beiden Arten der Verweisung des staatlichen Rechts auf das Völkerrecht. Mängel und Vorzüge. 226—230. — IL. Völker- rechtliche Blankettsätze. Verschiedene Arten. Bedenken. Special- frage bezüglich des Abschlusses der Staatsverträge. Lösung des Problems für Einheits- und Bundesstaat. 230—250. — IM. Völker- rechtliche Begriffe im Landesrecht und umgekehrt 250—252 . Drittes Kapitel. Das Verhältniss der Rechtsquellen. 8 10. Grundlegende Erörterungen. I. Unmöglichkeit von Konkurrenz und Konflikt. Subsidiarität: Ausfüllung von Lücken? Keine Koordination. Gegenseitige Unab- hängigkeit der Geltung. Folgerungen für Unterthanen und Staats: organe. 253—264. — II Die besondere Art der „Ueberordnung“ des Völkerrechts über das Landesrecht. Die völkerrechtliche Gebunden- heit des Gesetzgebers. 264—271 . . . & 11. Völkerrechtlich bedeutsames und völker- rechtlich gleichgültiges, völkerrechtsgemässes und völkerrechtswidriges Landesrecht. I. Terminologie. Völkerrechtlich bedeutsames und „internatio- nales“ Landesrecht. Die Feststellung der völkerrechtlichen Relevanz staatlichen Rechts. Die Gegenseitigkeitsklausel und Verwandtes. Die Antwort ist nur im Völkerrechte zu suchen. Schwierigkeiten Wechsel der Relevanz. 272—285. — II. Begrenzung der Aufgabe, I86-— 288 $ 12. Das völkerrechtlich gebotene Landesrecht I. Begriff. Gegensatz zum völkerrechtlich veranlassten und voraus- gesetzten Landesrecht. 289—295. — II. Das gesellschaftliche Interesse an der Rechtsentstehung. Folgerung für unser Thema. Die Un- gelbständigkeit der völkerrechtlichen Gesetzgebungspflicht. Diese ist Mittel zweiten Ranges zur Befriedigung internationaler Interessen. Das unmittelbar gebotene und das international unentbehrliche Lan- desrecht. Dieses ist Voraussetzung nur für völkerrechtlich gebotene Akte der Vollziehung. Scheinbare Ausnahmen. Die beiden Arten des völkerrrechtswidrigen Landesrechts, 295—311. — Exkurs. Der Fall Schnäbele (nach den Akten). 311—313. — III, Die verschiedene Veranlassung des international unentbehrlichen Landesrechts. Be- stehende Ansprüche. Bevorstehender Vertragsschluss. Eine merk: würdige Vertragsklausel. Objektives Völkerrecht. Die internatio- nale Haftpflicht insbesondere, 313—323 . . . Sa $ 13. Fortsetzung. I. Die Haftung des Staats für Handlungen der Individuen, Bisherige Theorien. Ihre Fehler. Die sog. Verbrechen gegen das 226— 252 753271 272— 288 289-— 323