155 yelehrten zuweilen nicht mit Unrecht vorgeworfene nationale Parteilichkeit ausschliessen. Ich kann also nicht umhin, der Frage nachzugehen: ist jene Anschauung wirklich in England and Amerika unbestritten oder doch vorherrschend, entspricht ihr Wesen den Worten, in denen sie zum Ausdrucke gelangt, oder haben wir es vielleicht nur mit der falschen theoretischen Einkleidung eines richtigen und brauchbaren Gedankens zu thun, oder endlich, wie erklärt sich etwa gerade in der englischen Rechtswissenschaft eine solche Auffassuug, die der unseren SO schnurstracks zuwiderläuft ? Da ist denn zuerst festzustellen, dass das Dogma, von dem wir hier sprechen, von einer ganzen Reihe englischer Schriftsteller entweder gar nicht oder höchst beiläufig als fremde Ansicht von. geringer Bedeutung erwähnt, von einzelnen sogar recht geringschätzig behandelt wird. Es sind dies Schriftsteller des Völkerrechts sowohl wie der allgemeinen Rechtslehre; die letzteren ziehe ich hier nur soweit in Betracht, als der Zusammenhang, in dem sie vom Völkerrechte sprechen, eine Beachtung jener Doktrin an und für sich wahrscheinlich machen würde. Und zwar sind es Autoren nicht nur einer, sondern der verschiedensten wissenschaftlichen Richtungen, die dabei in Frage kommen, Es ist zunächst kein Wunder, dass die Anhänger der sogenannten „Analytical School“ hier versagen. Denn der Rechtsbegriff, der von dem Führer dieser Richtung, Austin, in seiner auf Hobbes‘) und Bentham®) fussenden, deren Schriften aber mindestens an logischer Schärfe und Konsequenz übertreffenden Lehre?) aufgestellt und von seinen Nachfolgern im Wesentlichen angenommen worden ist, verträgt eine Anwendung auf den Komplex von Regeln, den man Völkerrecht zu nennen pflegt, schlechterdings nicht. Wenn „law“ im strengen und allein richtigen Sinne ein „Befehl“ ist, den ein „political superior“ in dieser seiner Eigenschaft gegeben hat oder durch Andere hat geben {assen, und dessen Nichtbeachtung mit einem Uebel bedroht ist 1) S. namentlich Elementa philosophica de cive, cap. 14 $$ 2, 7, 8, 15; cap. 6 $ 9 u. ö.; Leviathan II cap. 26. 2) Vergl. insbes. Introduction to the Principles of Morals and Legislation (New ed. London 1823) II p. 232 foll., vor allem p. 266 foll, 3) Austin, Lectures on Jurisprudence, 4. ed. by R. Campbell. Lonlon 1879.