407 die solche Pflicht zur Gesetzgebung statuiren!), ist auch dieser eine lex imperfecta?), immerhin aber ein Rechtssatz, dem gewiss nicht alle praktische Bedeutung wenigstens in politischer Be- ziehung abgeht. Ich habe absichtlich in der vorangehenden Erörterung die Frage ausser Acht gelassen, ob die Publikation der Verträge, deren Wortlaut eine Pflicht staatlicher Organe zu Handlung oder Unterlassung begründet, die entsprechende landesrechtliche Pflicht ins Leben ruft, Hinsichtlich ihrer bedarf es zunächst einer kurzen Untersuchung über den Inhalt des völkerrechtsgemässen Rechts überhaupt, zu der wir jetzt übergehen. 1) S. oben S. 268£. 2) Die Verbote der Gesetzgebung (s. S. 406 Note 3) sind indess im Bundesstaate leges perfectae insofern, als die Uebertretung durch die Glied- staaten Nichtigkeit des Gesetzes im Gefolge haben würde.