8 Fünftes Buch. Erstes Kapitel. alle Wahrheit leitet, und periodische Versammlungen der Bischöfe, Synoden und Konzilien gewährleisteten die Katholizität der Besamtkirche. In dieser Form, als Episkopal- und Synodal— kirche, hatte die Kirche unter Konstantin dem Großen die An—⸗ erkennung des Staates sich errungen; das Zeitalter des heiligen Augustin (334 -430) sah ihre Vollendung. Nun lag aber die Weiterentwickelung der Episkopalkirche zu monarchischer Verfassung in der Natur der bisherigen Ent— wickelung. Monarchisch gedacht war die Stellung des Priesters über den Laien der Ortsgemeinde, die Stellung des Bischofs über dem Klerus der Diöcese: sollte nicht auch über dem Episkopat sich eine monarchische Spitze erheben? Im Orient wurde zuerst, wenn auch unvollkommen, der kirchliche Verfassungsbau vollendet; die byzantinischen Kaiser ent— vickelten einen mehr oder minder ausgesprochenen Cäsaropapis- mus. Im Abendland dagegen war es unmöglich, der Kirche ein weltlich-geistliches Oberhaupt zu geben; schon mit dem 5. Jahrhundert ging das weltliche Imperium zu Grunde, und die Ger⸗ manenreiche auf seinem Boden waren durchtobt von den Kämpfen ‚wischen Orthodoxie und Arianismus. Auch eine geistliche Ober— gewalt von ausgesprochenster und schnellster Bildung ergab sich nicht, nur das römische Bistum hätte sie entwickeln können: aber noch standen die Päpste als Angehörige des römischen Dukates unter byzantinischer Hoheit. In dieser Lage ließ die Weiterbildung der Kirchenverfassung im Abendland auf sich varten; lange über ihre Blütezeit hinaus, bis zum völligen Verfall im 7. und 8. Jahrhundert erhielt sich die Episkopal— derfassung: die kirchliche Einheit schwand schließlich fast dahin yvor der Sonderbildung der Landeskirchen. Im Laufe dieser Entwickelung war nun auch die fränkische Kirche zur Landeskirche geworden; und unfähig, in den Tiefen eignen Geistes Nahrung und Wachstum zu finden, vielfach ab— zeschlossen von den allgemeinen Kulturzusammenhängen der Zeit, var sie im Verlaufe des 6. und 7. Jahrhunderts völlig ver— lottert. Das germanische Institut der grundherrlichen Eigen⸗ tirche hatte den Bischöfen in den Pfarreien des platten Landes