Entstehung, Blüte und Verfall des Larlingischen Weltreichs. 17 allen Einfluß geraubt; die Häuser der Priester galten als Brut⸗ tätten des Lasters; Laien waren Äbte und Bis chöfe; Erzbischöfe als Oberinstanzen über den Bischöfen kannte man kaum noch dem Namen nach, Synoden waren wenigstens in Austrasien während des 7. Jahrhunderts nicht mehr gehalten worden. Es var ein grauenhafter Verfall, während auf deutschem Boden, jenseits des Rheines, die Missionskirchen des heiligen Bonifatius herrlich zu gedeihen begannen. Dieser Gegensatz trat nach dem Tode Karl Martells vor allem Karlmann, dem Herrscher Austrasiens, entgegen. Schon im Jahre 742 berief er daher eine Versammlung seines Reiches zur Reform der Kirche; unter dem Beirat Bonifazens wurden in ihr die ersten Grundlagen eines neuen Lebens gelegt: Bischöfe untadligen Wandels berufen, die Priester der Diöcesen ihnen unterstellt, Jahressynoden beschlossen, disciplinare Vorschriften für Laien und Priester erlassen, endlich die der Kirche entfrem— deten Güter dieser grundsätzlich wieder zugesprochen. Es waren Anfänge, die durch eine Synode des folgenden Jahres erweitert und bekräftigt wurden, bis schon im Jahre 744 die Bewegung von Austrasien nach Neustrien, dem Reiche Pippins, übersprang. Auf dem Untergrund der Beschlüsse sowohl einer neustrischen wie einer austrasischen Synode dieses Jahres konnte dann 745 die erste fränkische Gesamtsynode tagen: die Reform der ganzen Landeskirche schien gefichert— Allein nun trat alsbald die Frage auf, ob denn die reformierte Kirche eine Landeskirche werde bleiben können? Mit immer größerem Eifer hatte Bonifatius sich der fränkischen Kirchenreform gewidmet ; die Lösung, die er der germanischen Kirchenorganisation gegeben!, ließ keinen Zweifel darüber, daß er auch die fränkische Kirche dem Papsttum unterordnen werde; von Anbeginn war er den Königen als Missus beati Petri entgegengetreten. Und bereits schien er seinem Ziele nahe. Im Frühjahr 747 leitete er ein⸗ fränkische Gesamt⸗ ynode, in der es ausgesprochen ward man wost⸗ sich dem Bal. Bd. J S. 857 ff. damprecht, Deutsche Geschichte II.