20 Fünftes Buch. Erstes Kapitel. herrschte er seit 749; vorwärts wies seine energische Politik das Gesamtreich auf inneren wie äußeren Fortschritt: sollte er sich da mit dem Titel eines Hausmeiers begnügen? Er wagte den Schritt, den drei Generationen früher sein Ahn Grimwald mit dem Leben gebüßt hatte; er mußte Gewiß— heit suchen für die Zukunft seiner Familie; er griff nach Krone und Königsstab. Aber er war klug genug, dem Staatsstreich, soviel an ihm lag, den Charakter leisen und friedlichen Uberganges von langer Hand her zu sichern. Hierzu schien ihm die vorherige Zu— stimmung des Papstes, der höchsten moralischen Autorität des Abendlandes, von außerordentlicher Bedeutung: auch von seiten des Frankenherrschers wird jetzt eine enge Verbindung mit dem Papsttum Bedürfnis. Im Jahre 751 näherten sich fränkisches Königtum und Qurie auf Grund der tiefsten Interessen ihres Daseins. Unter der Voraussetzung späteren fränkischen Schutzes billigte, ja be— fahl! der Papst die königliche Krönung Pippins; im Herbst 751 vard sie auf Grund einer Wahl durch alle Franken vollzogen. Es ist noch nicht dieses Ortes, auszuführen, wie von nun ab geistliche und weltliche Macht im Frankenreich als Doppel— seele eines Körpers bald sich zu fördern, bald sich zu bekämpfen begann: wie in der Blütezeit der Karlingischen Periode der Staat sich die Kirche und das Papsttum nahezu einverleibte, wie dann in den bewegten Jahrhunderten der deutschen Kaiser— zeit ganz im Gegenteil Papsttum und Kirche den Staat ver— nichteten und verschlangen; wie in dem langen Kampfe beider Bewalten doch schließlich die Macht der Ideen siegte über wechselvoll gebrauchte äußere Macht: schon die nächsten Folgen der Verbindung waren von unendlicher Bedeutung. König Pippin, vom Papste im Jahre 754 persönlich im Frankenreich aufgesucht und um Hilfe gegen die Langobarden Lehentlich gebeten, versprach dem römischen Stuhle Schutz und mindestens Zurückgabe des geraubten Besitzes, zu dem die päpst— liche Tradition den ganzen römischen Dukat und Ravenna rechnete. 1 Fue. 749.